Hallo Christine,
Habe keine passende Fundstelle für Dich um den 4.2 zu erklären.
Als Notlösung, vorläufig, bis eine bessere Antwort kommt:
In einem gedeckten Fahrzeug ist 4.2 nicht anzuwenden.
In meiner Logik aus
4.1
Die Versandstücke sind im Eisenbahnverkehr als Wagenladung mit gedeckten Wagen oder in Containern und im Straßenverkehr mit gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen oder in Containern sowie im Binnenschiffsverkehr in Containern mit Schiffen mit wetterdicht schließenden Luken unter ausreichender Belüftung zu befördern.
Und
4.4 Die Versandstücke sind so zu sichern, dass sie nicht verrutschen, verkanten, umfallen oder durch andere Versandstücke oder Gegenstände beschädigt werden können.
Sind nur Verpackungen: der Codierungen 1A2, 1H2, 3A2, 3H2, 4A, 4B, 4H2, 11A und 11HZ1 zulässig, vielleicht verwendest Du andere Verpackungen und die gingen dann sowieso im offenen Fahrzeug nicht. Ohne Alle Verpackungen geprüft zu haben behaupte ich, diese sind nur für Feststoffe zugelassen.
Nach Duden:
• Aufbau aus Stangen, Brettern o. Ä., auf den etwas gestellt oder gelegt werden kann
Beispiel
die Flaschen liegen auf einem Gestell
• Unterbau, fester Rahmen (z. B. einer Maschine, eines Apparats)
Beispiele
das Gestell des Bettes ist aus Messing
Gitterbox; Holzpaletten mit Aufsetzrahmen; Rungenpaletten,
Kann man auf die Ausnahme 20 nicht verzichten? Für den gefährlichen Abfall einen Entsorger Efb beauftragen.
Grüßle Kurt