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Ladungssicherung gemäß 4.2 Ausnahme 20 GGAV #16080 12.12.2012 12:37
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Christine Offline OP
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Hallo zusammen!

In Ausnahme 20 GGAV steht unter Punkt 4.2, dass Versandstücke im Straßenverkehr mit offenen Fahrzeugen befördert werden dürfen. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter "genau passende Gestelle und Vorrichtungen für die Verpackungen und IBC"? Heißt dass, dass ich 60l-Fässer, die ladungssicher, aber eben "nur" auf Palette verpackt sind, nicht mit offenem Fahrzeug nach Ausnahme 20 befördern darf?
Als Hinweis: Wir sind Abfallbeförderer und machen keine Problemmüllsammlung, sondern würden direkt beim Gewerbekunden übernehmen, der die Versandstücke ladungssicher bereitstellen kann.

Im Voraus schon mal Danke für die Antworten!

Freundliche Grüße
Christine Asam

Re: Ladungssicherung gemäß 4.2 Ausnahme 20 GGAV [Re: Christine] #16081 12.12.2012 22:41
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Rico Lasar Offline
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Hallo Christine,
Habe keine passende Fundstelle für Dich um den 4.2 zu erklären.

Als Notlösung, vorläufig, bis eine bessere Antwort kommt:
In einem gedeckten Fahrzeug ist 4.2 nicht anzuwenden.

In meiner Logik aus
4.1
Die Versandstücke sind im Eisenbahnverkehr als Wagenladung mit gedeckten Wagen oder in Containern und im Straßenverkehr mit gedeckten oder bedeckten Fahrzeugen oder in Containern sowie im Binnenschiffsverkehr in Containern mit Schiffen mit wetterdicht schließenden Luken unter ausreichender Belüftung zu befördern.
Und
4.4 Die Versandstücke sind so zu sichern, dass sie nicht verrutschen, verkanten, umfallen oder durch andere Versandstücke oder Gegenstände beschädigt werden können.

Sind nur Verpackungen: der Codierungen 1A2, 1H2, 3A2, 3H2, 4A, 4B, 4H2, 11A und 11HZ1 zulässig, vielleicht verwendest Du andere Verpackungen und die gingen dann sowieso im offenen Fahrzeug nicht. Ohne Alle Verpackungen geprüft zu haben behaupte ich, diese sind nur für Feststoffe zugelassen.

Nach Duden:
• Aufbau aus Stangen, Brettern o. Ä., auf den etwas gestellt oder gelegt werden kann
Beispiel
die Flaschen liegen auf einem Gestell
• Unterbau, fester Rahmen (z. B. einer Maschine, eines Apparats)
Beispiele
das Gestell des Bettes ist aus Messing

Gitterbox; Holzpaletten mit Aufsetzrahmen; Rungenpaletten,

Kann man auf die Ausnahme 20 nicht verzichten? Für den gefährlichen Abfall einen Entsorger Efb beauftragen.
Grüßle Kurt


Giftschein;ADR-Schein;Gb;Fachk.GüKg+Efb;Ehemann,ich glaub ich muss mich für Eines entscheiden.
Re: Ladungssicherung gemäß 4.2 Ausnahme 20 GGAV [Re: Rico Lasar] #16082 17.12.2012 16:40
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Christine Offline OP
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Hallo Kurt,

Danke für Deine Antwort. Die Anwendung von Ausnahme 20 war nicht unsere Idee. Der Abfallerzeuger hat einen externen Verpacker beauftragt und der hat die diversen Abfälle gemäß der Ausnahme zum Versand vorbereitet. Wir dürfen uns jetzt "nur" um den Transport kümmern, haben aber nur ein offenes Fahrzeug zur Verfügung. Mal schauen, wie wir diese Kuh vom Eis bringen...

Gruß
Christine


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