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LQ Höchstmenge auf LKW #16085 13.12.2012 10:31
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Mesh Offline OP
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Hallo zusammen

Bei uns stellt sich die Frage, wieviel Maximalmenge bei LQ7 und LQ22 auf einen LKW darf, UN3264 Klasse 8. Je nach Rezeptur fällt es unter LQ7 oder LQ22.

Unter der Tabelle in 3.4.6 sieht man ja nur die Menge pro Innenverpackung oder Versandstück, aber nicht die Maximalmenge.

Und bezieht sich die Menge auf die Handelsware oder auf die Aktivsubstanz?

Danke fürs rasche Feedback! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />


Gruss
-Marc-
Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Mesh] #16086 13.12.2012 11:14
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Gandalf Offline
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Hallo Mesh,
unter den Voraussetzungen des Kap. 3.4 sind nur bestimmte gefährliche Güter von den Regelungen des ADR freigestellt, das jedoch dann ohne Mengenbeschränkung.
Gruß Gandalf

Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Mesh] #16087 13.12.2012 12:32
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Mavo Offline
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Moin Moin,

generell hat Gandalf schon recht, eine Maximale Menge Pro LKW gibt es nicht.
Bitte beachtet jedoch, das ein LKW über 12to zGG mit über 8to LQ vorne und hinten mit den neuen LQ Kennzeichen versehen sein muß ( 3.4.13 & 3.4.14 ADR)

Des weiteren gibt es seit dem ADR 2011 nicht mehr die Begriffe "LQ7" usw. da die LQ Mengen in der Tabelle 3 ADR direkt bei den UN Nummern stehen.
Habt Ihr in Eurem Buch noch die Begrifflichkeiten LQ7 aufgeführt, so wäre ein neues ADR angebracht, da sich die Mengengrenzen pro Innenverpackung teilweise geändert haben.

Gruß
Marco

Zuletzt bearbeitet von Mavo; 13.12.2012 12:33.
Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Mavo] #16088 13.12.2012 18:37
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Magnum Offline
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Hallo,

ich möchte die Ausführungen von Mavo noch ein wenig ergänzen:

Die Kennzeichnungsvorschriften des ADR 2011 (Kennzeichnung des LKW über 12 t zGM mit über 8 t LQ an Bord) ist nach ADR 1.6.1.20 möglich, jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Übergangsregelung gilt bis 30.06.2015. Erst dann ist eine Kennzeichnung der Beförderungseinheit mit den Rauten mit schwarzen Spitzen oben und unten erforderlich. Es ist dabei auch egal, wenn die LQ-Versandstücke noch mit den "alten" LQ-Kennzeichen oder bereits mit den neuen ab 1.7.2015 verbindlichen Kennzeichen versehen sind.

Die Menge je Innenverpackung ist tatsächlich nach dem ADR 2009 oder ADR 2011 bei manchen Gefahrgütern unterschiedlich. Aber auch hier gilt die Übergangsfrist bis 30.06.2015. Ab da sind dann nur noch die Mengenangaben des ADR 2011 erlaubt.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Mesh] #16089 14.12.2012 08:42
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King_Louie_21 Offline
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Hallo zusammen,

Das BMVBS hat in den aktuellen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) vom 29.04.2011 die vorher leer gelassene Anlage 13 mit dem Text des Kapitels 3.4 ADR 2009 aufgefüllt. Wie Magnum bereits geschrieben hat, dürfen die 2009-er Vorschriften gem. Übergangsregelung im Unterabschnitt 1.6.1.20 ADR (Ausgaben 2011 und 2013) noch bis 30.06.2015 angewendet werden.

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Höchstmenge je Innenverpackung:

Die max. Menge je Innenverpackung ist bei UN 3264 gleich geblieben, egal ob als begrenzte Menge nach ADR 2009 oder ADR 2011/2013 befördert wird, also 5 L für VG III und 1 L für VG II. Als Ausnahme von dieser Regel ist ggf. für Innenverpackungen von Trays, die nach den 2009-er Vorschriften gebildet werden, bei VG II eine Obergrenze von max. 500 ml zu beachten.

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Höchstmenge pro Versandstück:

Für das Versandstück, bestehend aus einer oder mehreren Innenverpackungen mit dem Gefahrgut in einer Außenverpackung, gilt eine Obergrenze von 30 kg brutto. Wenn Trays gebildet werden, beträgt die Obergrenze 20 kg brutto. Fundstellen:
[*] ADR 2009: Unterabschnitt 3.4.1.2
[*] ADR 2011/2013: Abschnitte 3.4.2 und 3.4.3

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Antwort auf
Unter der Tabelle in 3.4.6 sieht man ja nur die Menge pro Innenverpackung oder Versandstück, aber nicht die Maximalmenge.
Und bezieht sich die Menge auf die Handelsware oder auf die Aktivsubstanz?
Die Mengenangaben sind immer Bruttogewichte unabhängig von der Menge der jeweiligen "aktiven Substanz". Einzige Ausnahme sind bei den 2009-er Regeln wasserhaltige homogene Gemische der Klasse 3, bei denen sich die genannten Mengen für LQ 3 bis LQ 7 nur auf die in ihnen enthaltenen Stoffe der Klasse 3 beziehen. UN 3264 ist jedoch ein Stoff der Klasse 8 und diese Ausnahme ist mithin nicht anwendbar.

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Kennzeichnung von Beförderungseinheiten und Containern:

In den vorhergehenden Beiträgen wurde bereits darauf hingewiesen, dass Beförderungseinheiten mit einem zul. Gesamtgewicht > 12t und einer Bruttogesamtmasse der LQ-Versandstücke > 8 t vorne und hinten sowie bei Containern zusätzlich auch links und rechts an den Seiten zu kennzeichnen sind. Die Kennzeichnungen sind jedoch unterschiedlich:
  • ADR 2009, Abschnitte 3.4.10, 3.4.11 und 3.4.12: Ausdruck "LTD QTY" in schwarzen Buchstaben mit einer Zeichenhöhe von mindestens 65 mm auf weißem Grund. Wenn diese Kennzeichung verwendet wird, muss mindestens ein Versandstück geladen werden, das nach den 2009-er Regeln verpackt worden ist (siehe 3-8 RSEB).
  • ADR 2011/2013, Abschnitte 3.4.13, 3.4.14 und 3.4.15: Raute mit schwarzen Spitzen oben und unten, Mindestgröße 25x25 cm. Wenn diese Kennzeichung verwendet wird, dürfen Versandstücke geladen werden, die nach den 2009-er und/oder nach den 2011/2013-er Regeln verpackt worden sind.
Schöne Grüße.

Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Magnum] #16090 14.12.2012 08:47
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Mavo Offline
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Hi,

das ist leider so nicht richtig Magnum.
Wir haben für einen Transport der am 01.03.2011 stattfand, und eben nicht diese Kennzeichnung hatte, ein Bußgeld in Höhe von 300,- ¤ kassiert.

Für diese Kennzeichnung war bereits im ADR 2009 eine Kennzeichnung mit den Buchstaben "LTD QTY" vorgehesen. Die Übergangsvorschrift dazu lief aber 01/2011 ab.

Man muß allerdings auch dazu sagen, das wir die neue LQ Raute seit dem 01.01.2011 ausschließlich verwenden.

Wir sind gegen das Bußgeld gegenan gegangen, jedoch hatte dies kein Erfolg.

Gruß
Marco

Zuletzt bearbeitet von Mavo; 14.12.2012 08:49.
Re: LQ Höchstmenge auf LKW [Re: Mavo] #16091 14.12.2012 17:33
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Mavo,

Antwort auf
Für diese Kennzeichnung war bereits im ADR 2009 eine Kennzeichnung mit den Buchstaben "LTD QTY" vorgehesen. Die Übergangsvorschrift dazu lief aber 01/2011 ab.

Nur zur Klarstellung: Am 01.01.2011 ist die Übergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.1.18 ADR 2009 abgelaufen, wonach auf die Anbringung des Ausdrucks "LTD QTY" auf der Beförderungseinheit verzichtet werden konnte. Ich denke, dass Du Dich darauf beziehst.

Die Kennzeichnung der Beförderungseinheit vorne und hinten sowie bei Containern auch links und rechts an den Seiten mit dem Ausdruck "LTD QTY" (Abschnitte 3.4.10 ADR 2009 und 3.4.12 ADR 2009) ist gem. Übergangsvorschrift in Unterabschnitt 1.6.1.20 ADR (Ausgabe 2011/2013) bis 30.06.2015 zulässig, sofern sich mindestens ein Versandstück mit der alten LQ-Kennzeichnung gem. ADR 2009 in der Beförderungseinheit/dem Container befindet.

Quintessenz: Seit 01.01.11 muss eine Beförderungseinheit (>12 t zul. Gesamtgew. und > 8t LQ-Ladung) immer gekennzeichnet werden. Es gelten die bereits beschriebenen Varianten ("LTD QTY" oder die Raute mit den schwarzen Spitzen 25x25 cm). Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck "LTD QTY" ist allerdings schon zum Auslaufmodell geworden, bevor sie richtig eingeführt war.

Schöne Grüße.


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