Hallo,
das Jahr neigt sich nun langsam dem Ende entgegen, und damit beginnt Gefahrgutrechtlich eine neue Ära, denn ab den 01.01.2013 gilt das "ADR 2013", natürlich kann noch die allgemeine Übergangszeit bis zum 30.06.2013 genutzt werden.
Auch haben wir diesmal das Glück, das ab dem 01.01.2013 die Änderungen zur GGVSEB gelten, natürlich kann auch hier die Übergangszeit bis zum 30.06.2013 genutzt werden.
Für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer bzw. Unterweisungen nach Kapitel 1.3 bringt dies natürlich Erleichterungen mit.
Ich möchte mich bei den Forummitgliedern recht herzlich für die interessanten Beiträge bedanken, welche bei mir so manche Lücke im Verständnis der gefahrgutrechtlichen Reglungen geschlossen bzw. mir auch Recht gegeben haben.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Heins und dem Storck Verlag, welcher uns dieses Forum ermöglicht hat.
Ich wünsche allen Forummitgliedern ein frohes neues Jahr, Gesundheit und das bei jedem Einzelnen die Wünsche in Erfüllung gehen, welche er sich für das Jahr 2013 vorgenommen hat.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler machen. Aber ein bißchen früher, damit ich mehr davon habe."
Marlene Dietrich
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 27.12.2012 20:54.