ASP Prüfung, ja oder nein
#16322
23.01.2013 15:08
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Kay Schmauder
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Hallo Gefahrgutgemeinde,
ich habe eine kleine Frage... Ein ASP 500 ist als IBC (11A) und als Kiste (4A) zugelassen. Wegen der wiederkehrenden Prüfung bei den IBC's... ist diese zwingend durchzuführen oder benötige ich diese nicht, da ich bei Kisten aus Stahl diese Prüfung nicht benötige. Ich würde gerne einem Entsorger auf die Füße treten... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> Im Abfallbegleitschein (Beförderungspapier) wird als Verpackung ASP angegeben, was es ja eigentlich Gefahrgutrechtlich gar nicht gibt.
Danke für Eure Hilfe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Kay Schmauder]
#16323
23.01.2013 18:06
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Winklhofer
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Servus Herr Schmauder,
das kommt wohl auf die Verwendung und die Angabe im Beförderungspapier an. Wenn dort z. B. 1 Kiste steht, wird sich niemand an der nicht vorhandenen Prüfung des IBC stören. Außer wird man durch den Eintrag der Tabelle 3.2 A ADR nicht gezwungen einen IBC zu nehmen, wenn in der Verpackungsvorschrift auch andere Möglichkeiten gegeben sind. Nehmen wir UN 3175. Hier sind auch Kisten aus Stahl zulässig. Wenn der ASP auch eine Kiste 4A ist, was spricht dann gegen deren uneingeschränkte Nutzung. Die Angabe "ASP" im Beförderungspapier geht im Übrigen eh nicht nach ADR.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Kay Schmauder]
#16324
23.01.2013 18:08
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King_Louie_21
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Hallo Kay, wenn dieser ASP nur als Kiste verwendet wird, dann ist die regelmäßige Überprüfung alle 2 1/2 bzw. 5 Jahre aus meiner Sicht nicht erforderlich. Welches Gewicht wurde denn in den ASP verpackt? Für die Kisten gelten ja i.d.R. meistens niedrigere Obergrenzen und wenn die Gewichtsgrenze für die Kiste überschritten sein sollte, dann bleibt nur der Einsatz als IBC mit den regelmäßigen auf dem Typenschild oder anderweitig auf dem IBC vermerkten Prüfungen. Irgendwie habe ich im Hinterkopf, dass bei solchen Doppelzulassungen das gerade nicht gültige Typenschild abgedeckt werden soll. Da bin ich mir aber nicht sicher. Ich habe keine Fundstelle dazu; vielleicht war das auch nur mal im Gespräch. Schau doch auch mal, ob es sich um eine BAM-Zulassung handelt und ob diese Doppelzulassung überhaupt noch gültig ist. Da wurden seitens der BAM anscheinend auch schon Zulassungsscheine zurückgerufen: Verpackungs-RechercheJedenfalls, eines ist klar: Ins Beförderungspapier muss entweder IBC oder Kiste eingetragen werden; etwas anderes kann teuer werden. Schöne Grüße.
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: King_Louie_21]
#16325
24.01.2013 07:44
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Udo Freitag
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Hallo King_Louie,
mir ist zu Ohren gekommen, dass der BLFA in seiner letzten Sitzung beschlossen haben soll, dass Doppelzulassungen nicht zulässig sind. Die entsprechende Auslegung "Doppelkennzeichnung einer Kiste als Verpackung und IBC" der BAM, soll (oder ist schon?) auf deren Internetseite geschlöscht werden.
Gruß
Udo
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Udo Freitag]
#16326
24.01.2013 13:22
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UHeins
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Auf Anfrage hat Dipl.-Ing. B.-U. Wienecke, Fachbereich 3.1 "Gefahrgutverpackungen Zulassung und Verwendung" bei der BAM, folgendes Statement abgegeben:
Zur Klarstellung: Eine "Doppelzulassung" von IBC und Kiste hat es seitens der BAM nie gegeben. Allerdings wurden nach Einreichung der entsprechenden Prüfberichte für einige Verpackungen sowohl eine Zulassung als Kiste (4A) als auch als IBC (11A) erteilt. (Theoretisch wäre eine dritte Zulassung als Großverpackung auch noch möglich.)
Nun wurde von verschiedenen Herstellern, die für ihre Umschließung zwei unterschiedliche Zulassungen verfügten, beide Kennzeichnungen gleichzeitig aufgebracht. Dies ist gemäß ADR/RID/IMDG-Code nicht zulässig, da die Definition für IBC aussagt, dass es sich dabei nicht um Umschließungen des Kapitels 6.1 (Verpackungen, z.B. Kisten) handeln darf. Falls es derartige Umschließungen mit einer gleichzeitigen Kennzeichnung als Kiste und IBC gibt, sollte man sich für eine Umschließungsart entscheiden und die andere Kennzeichnung entfernen.
Es geistert noch ein Schreiben der BAM durch die Welt, das diesen Sachverhalt etwas anders darstellt. Dieses Schreiben wurde aber bereits vor geraumer Zeit nach Abstimmung mit dem Verkehrsministerium von der BAM-Homepage gelöscht.
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: UHeins]
#16327
24.01.2013 17:42
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
es ist tatsächlich so, dass sich der BLFA bei seiner letzten Sitzung damit befasst hat und festgestellt hat, dass eine Doppelkennzeichnung als Kist und IBC nicht erlaubt ist. Daher für eine Verpackungsart entscheiden und die andere abdecken.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Winklhofer]
#16328
28.03.2013 17:44
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Winklhofer
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Liebe Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
zum Abdecken bzw. zu Schilder mit Wechselklappe gibt es eine klare Aussage der BAM. Beide Kennzeichnungen sind weiter am Behälter angebracht, das Problem der Doppelkennzeichnung ist nicht gelöst. Mit dem Verdecken bzw. Offenlegen einer Kennzeichnung bringt der Verwender die jeweilige offene Kennzeichnung neu an. Dazu ist aber nur der Hersteller gemäß Zulassung berechtigt. Diese Sichtweisen führen zur Schlussfolgerung, dass ein Verdecken bzw. ein Klappschild nicht zulässig sind.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Winklhofer]
#16329
01.04.2013 17:56
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en, heute ist der richtige Tag für einen Beitrag in der Meckerecke. Die Vertragsstaaten können auch anders, wenn sie wollen: Doppelzulassungen sind für Tanks gängige Praxis, ohne dass hier jemand etwas zu beanstanden hat. Die Transportsicherheit wird durch die Doppelzulassungen nicht gefährdet. Zuletzt haben die Vertragsstaaten im März 2012 bekräftigt, dass sie am System der Doppelzulassungen nach Kapitel 6.7 (ortsbeweglicher Tank) und Kapitel 6.8 (ADR/RID-Tank) festhalten wollen ( OTIF/RID/RC/2012-A/Add.1, lfd. Nr. 32, TOP 8). Wer hat hier die besseren Argumente? Selbst wenn es historische Gründe geben mag, schlüssig nachvollziehbar ist es für mich nicht, einerseits Doppelzulassungen für Verpackungen zu verbieten, sie andererseits massenhaft für Tanks anzuwenden. Die BAM führt formale Einwände gegen die Doppelzulassung nach Kapitel 6.5 (IBC) und Kapitel 6.1 (Kiste) auf. Die Vertragsstaaten können die formalen Hindernisse aus dem Weg räumen, wenn sie wollen. Die Entsorgungswirtschaft würde diese Flexibilität sicher begrüßen. Schöne Grüße. =========== P.S. Welches Bußgeld wird verhängt, wenn eine Verpackung mit doppelter Zulassung IBC/Kiste weiterhin verwendet wird? Es handelt sich ja wohl kaum um einen Verstoß der Kategorie I gemäß lfd. Nr. 9.1 im Bußgeldkatalog (Anlage 7 RSEB).
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: Winklhofer]
#16330
09.04.2013 10:29
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J. Holzapfel
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Hallo Herr Heins, Herr Winklhofer,
wo finde ich diese Aussagen der BAM? Ich habe auch einige (viele) solcher ASP-Behälter. Und dass ein Abdecken und/oder eine Offenlegung mit einer Neuanbringung gleichgesetzt wird ist in meinen Augen, gelinde gesagt, etwas weit hergeholt.
Grüße aus der Pfalz Jürgen
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Re: ASP Prüfung, ja oder nein
[Re: J. Holzapfel]
#16331
09.04.2013 16:11
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Winklhofer
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Servus Herr Holzapfel,
hierzu sollten Sie sich am besten an denjenigen wenden, der diesen Kommentar gemacht hat. Herr Dipl.-Ing. Wienecke, Fachbereich 3.1 bei der BAM in Berlin (030/8104-1312, [email]bernd-uwe.wienecke@bam.de).[/email]
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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