Hallo Udo,
Wird sich was im ADR ändern?
Dazu hat sich King_Louie_21 geäußert, mehr habe ich auch nicht gefunden.
Da Metall-ASP mit Zulassung als IBC und/oder Kiste in Deutschland in der Abfallwirtschaft verwendet werden, kann nur die Abfallwirtschaft versuchen in die GGAV eine Ausnahme aufzunehmen.
Denn im Jahr 2015 muss sich in der zur Zeit gültigen GGAV was ändern, zur Zeit sind ja von den 33 Nummern
19 Nummern nicht besetzt, und Platzhalter brauchen wir in Verordnungen
nicht. Von den 14 Ausnahmen sind 6 Ausnahmen (18, 20, 21, 24, 28 und 31) bis zum 30.06.2015 befristet.
Auch wenn Du mit der Antwort nicht zufrieden sein wirst, da von mir eine Vermutung geäußert wurde, kann ich Dir zurzeit keine andere Antwort geben.