Hallo Saldek,
Mathematisch wird die Seitenlänge aber anhand von spitzen Ecken ermittelt.
Das sehe ich genau so, denn im ADR unter Abschnitt 5.3.3 steht "...Form eines Dreiecks mit einer Seitenläge von mindestens 250 mmm hat ..."
So wie der Kunde bei Deinem Beispiel gemessen hat, sieht kein Dreieck aus. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Aber unter dem Link
http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=0#Post16918 habe ich auf eine bevorstehende Änderung im ADR 2015 verwiesen. Denn da scheint es doch Handlungsbedarf zu geben, da der Ein oder Andere die Gefahrzettelmuster/Kennzeichnungen, welche im ADR abgebildet bzw. die Maße vorgegeben sind, doch anders auslegt.