Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UGS4 auf 20`ISO Tankcontainer 2 oder 4 #16405 06.02.2013 22:13
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 4
J
John McLane Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
J
Registriert: Oct 2012
Beiträge: 4
Hallo,
auch nach mehrmaligem Durchsuchen bin ich mir noch immer nicht sicher,
ob die Kennzeichnung Baum und toter Fisch (UGS4) nur auf zwei gegenüberliegenden Längsseiten oder doch (wie das Placard, hier Klasse 3) auf allen 4 Seiten des Tankcontainers anzubringen ist.

Dem ADR entnehme ich, dass je ein UGS4 (Aufkleber)neben der Warntafel, (ebenfalls Aufkleber)von denen sich auf jeder Längsseite eine befindet, genügt.
Von hinten wäre die Umweltgefahr also nicht zu erkennen.

Bei den TC handelt es sich um ortsbewegliche Tanks, die auf ein Containerchassis geladen und auf der Straße transportiert werden

Wer weiß es genau ? Bin über Meinungen hier dankbar
Vielen Dank vorab

Re: UGS4 auf 20`ISO Tankcontainer 2 oder 4 [Re: John McLane] #16406 07.02.2013 07:18
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
K
King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
K
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
Hallo John,

das Placard für umweltgefährdende Stoffe ist in Abschnitt 5.3.6 ADR geregelt: In Deinem Fall ist an denselben Stellen, wo Du das Placard Klasse 3 verwendest, auch ein Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe anzubringen.

Das Placard Klasse 3 sowie Placards für eventuelle Nebengefahren und das Kennzeichen «Fisch und Baum» sind an allen vier Seiten (links, rechts, vorne, hinten) des ortsbeweglichen Tanks anzubringen (Unterabschnitt 5.3.1.2 ADR). Falls die Placards beim Transport irgendwie nicht sichtbar sein sollten, müssen sie nochmals an der Beförderungseinheit sichtbar angebracht werden.

Für die orangefarbene Kennzeichnung gibt es zwei Möglichkeiten:
  • Variante 1: neutrale orange Warntafeln vorne und hinten an der Beförderungseinheit (Abs. 5.3.2.1.1 ADR) in Verbindung mit orangen Warntafeln (mit Kemler-Zahl und UN-Nummer) links und rechts am ortsbeweglichen Tank (5.3.2.1.2 ADR)
  • Variante 2: Wenn sich nur ein einziger Stoff im ortsbeweglichen Tank befindet, genügen orange Warntafeln (mit Kemler-Zahl und UN-Nummer) vorne und hinten an der Beförderungseinheit (Abs. 5.3.2.1.6 ADR). Die orangen Warntafeln links und rechts am ortbeweglichen Tank entfallen dann. Diese Regelung gilt nur für den Straßentransport.
Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 07.02.2013 07:58.

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3