Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
#16463
18.02.2013 13:15
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thwler
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Hi!
Wir haben ein Problem beim THW. Auch wir sind ja gezwungen außerhalb von Einsätzen die Tabelle nach ADR 1.1.3.6 auszufüllen. Nun die Frage: Was passiert, wenn in der Tabelle mehr aufgeführt wird als tatsächlich an Bord ist? Es kann ja immer mal sein, dass man z.B. Atemluftflaschen gerade beim Füllen hat oder die Kettensäge incl. Ersatzkanister ausgeliehen ist. Muss ich hier immer eine neue Tabelle ausfüllen?
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: thwler]
#16464
18.02.2013 13:23
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Dieter2
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Hallo thwler,
kann es sein, dass hier ein Verständnisproblem vorliegt?
Es handelt sich offenbar um THW-interne Listen, mit denen ermittelt werden soll, ob die Punktzahl 1000 nach ADR 1.1.3.6 erreicht wird.
Wenn ich damit richtig liege, kommen diese der Bedeutung eines Beförderungspapiers gleich.
Die Liste dient dann "lediglich" der Ermittlung, ob das Fahrzeug auch tatsächlich unter der Freistellung 1.1.3.6 fahren kann. Und dann gilt logischerweise: Desto weniger an Bord, desto eher trifft die Freistellung zu.
Gruß Dieter
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: Dieter2]
#16465
18.02.2013 13:31
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thwler
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Hi! Ja, es ist richtig, dass es ein internes Papier ist, da ja nur die Art der Tabelle festgelegt ist. Diese gilt dann als Beförderungspapier.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man also reinschreiben wieviel man will, solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: thwler]
#16466
18.02.2013 13:39
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Dieter2
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Genau so ist es.
Gruß Dieter
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: Dieter2]
#16467
18.02.2013 14:21
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thwler
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: thwler]
#16468
19.02.2013 08:02
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UBurkhard
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Wenn ich das richtig verstehe, kann man also reinschreiben wieviel man will, solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist? Soweit die Theorie. Die THW-internen Vorschriften (Handbuch Kraftfahrwesen, DA-FZG, RdVfG Gefahrgut) geben eine andere Richtung vor. Diese ist (disziplinarrechtlich) einzuhalten, auch wenn das Gefahrgutrecht unter Umständen Erleichterungen ermöglicht. Gemäß geltenden internen THW-Bestimmungen ist nunmal gefordert, vor Fahrtantritt im Rahmen der Abfahrtskontrolle einen Abgleich zwischen Ladung und Beförderungspapier (Tabelle) zu machen. Ich sehe auch nicht wirklich ein Problem darin. Ich weiss vor Fahrtbeginn, was ich auf dem Fahrzeug mitführe oder nach Einsatzende noch drauf habe, kann eine Tabelle entsprechend vorbereiten und trage nur noch die Mengen ein - das bißchen Kopfrechnen sollte doch kein Problem sein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: thwler]
#16469
19.02.2013 09:14
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Dieter2
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Hallo Udo, das hat thwler doch genauso beschrieben!? ...solange man unter 1000 Punkte bleibt und das tatsächliche Ladegut erfasst ist?
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: Dieter2]
#16470
19.02.2013 10:00
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Schon richtig. Es sollte aber (Vorgabe des THW-Bundesverbandes) die tatsächlich transportierte Menge unter Berücksichtigung der Vorgaben aus 1.1.3.6 (und der internen Bestimmungen) erfasst werden und nicht - aus welchen Gründen auch immer - höhere Mengenangaben nahe der Freigrenze. Die THW-internen Bestimmungen sind nunmal zu beachten, auch wenn das Gefahrgutrecht möglicherweise Erleichterungen bietet. Die vom TE angesprochene "Tabelle" ist grundsätzlich vor Fahrtantritt auszufüllen bzw. zu überprüfen. Der Sinn dieser Regelungen ist es ja nicht, die Helferinnen und Helfer mit irgendwelchen Tätigkeiten zu belasten, sondern bestimmte Verhaltensweisen bei der Einsatzvorbereitung und im Einsatz zum Schutz der Betroffenen vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu automatisieren und damit zu "leben".
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: Tabelle nach Freistellung 1.1.3.6
[Re: UBurkhard]
#16471
19.02.2013 11:13
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Dieter2
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Hallo Udo,
da muss ich dir uneingeschränkt zustimmen.
Gruß Dieter
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