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Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
[Re: King_Louie_21]
#16489
26.02.2013 18:09
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Winklhofer
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Servus King_Louie_21,
danke für die Blumen zur Selbstverwaltung. Ein bischen Haarspalterei betreiben Sie aber schon, wenn Schulung und Beförderung in einen Topf kommen. In der alten GGVSEB war nichts zur Schulungs- und Prüfungssprache geregelt. Seit 1.1.2013 schon. Daher haben wir das auch in Selbstverwaltung über die Satzung zum 1.1.2013 so geregelt. Insbesondere weil die Wirtschaft es ja selbst gefordert hat, wie Sie der Begründung entnehmen konnten. IHKn, die diese neue Regelung in der Satzung zum 1.1.2013 verabschiedet haben und das sind m. W. alle, können daher auch nur noch deutschsprachige Schulungen und Prüfungen anbieten.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
[Re: Udo Freitag]
#16490
26.02.2013 20:26
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King_Louie_21
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Hallo Udo, wo werden, außer in den "deutschsprachigen" Ländern, Kurse in deutscher Sprache angeboten? Belgien macht es der deutschen Minderheit einfach. Anerkannte Kurse in französischer und deutscher Sprache gibt es in Eupen (Ostbelgien): ZAWM ADR-SchulungenMir ist schon klar, dass die deutschen IHKn bereits einen hohen Ausbildungs- und Prüfungsstandard gewährleisten und auch weiterhin garantieren wollen. Deshalb müssen die IHKn in der Lage sein, die Kursinhalte und die Vermittlung der Kenntnisse zu überprüfen. Das ist natürlich einfacher, wenn eine allgemein verständliche Verkehrssprache verwendet wird. Wenn Deutsch als Kurs- und Prüfungsssprache vorgeschrieben ist, so ist dies eine eindeutige Regelung. So ganz durchgängig wird das wohl noch nicht gehandhabt. Gerald hat Recht: In Kulmbach (Oberfranken) wird die ADR-Fahrerschulung in Russisch nach wie vor angeboten. Schöne Grüße.
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Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
[Re: King_Louie_21]
#16491
27.02.2013 18:26
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Winklhofer
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Servus King Louie_21,
Belgien hat ja auch drei Amtssprachen. Deshalb muss das so sein. In Deutschland haben wir ja nur eine Amtssprache. Zu Kulmbach bewegen sich die Beteiligten auf etwas dünnem Eis. Das wird durch die neue GGVSEB sicherlich enden. Die Prüfung wird im Übrigen bereits heute schon in deutscher Sprache abgelegt.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
[Re: Winklhofer]
#16492
27.02.2013 19:24
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Gerald
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Hallo Herr Winklhofer, Die Prüfung wird im Übrigen bereits heute schon in deutscher Sprache abgelegt. Mir ist nur nicht klar, wie das Funktioniert: Unterrichssprache in Russisch und Prüfung in Deutsch <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Aber spätestens zum 30.06.2013 ist es nicht mehr möglich, obwohl ich der Meinung bin, schon seit 01.01.2013 geht es nicht mehr.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
[Re: michi-loeffler]
#40832
04.05.2026 21:53
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tsarents
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Hallo zusammen, der Thread ist zwar schon älter, aber das Thema ist für viele Fahrer mit Deutsch als Zweitsprache immer noch aktuell: Der ADR-Kurs bzw. die Prüfung läuft in Deutschland auf Deutsch. Gerade deshalb hilft es vielen Fahrern, typische ADR-Begriffe und Prüfungsformulierungen zusätzlich außerhalb des Kurses zu üben. Wir testen aktuell einen kleinen Telegram-Trainer für genau diesen Zweck: ADR-Begriffe, typische Fragen und kurze Prüfungssituationen auf Deutsch. Wichtig: Das ist kein offizieller IHK-Kurs, keine Garantie zum Bestehen und ersetzt keine ADR-Schulung. Es ist nur als zusätzliche Übungshilfe gedacht, besonders für Fahrer, die praktisch viel verstehen, aber bei deutschen Formulierungen unsicher sind. Falls es für jemanden hilfreich ist: https://www.adr-bot.dehttps://t.me/Adr_wort_trainer_bot?start=src_forum_gefahrgut_pruefungssprache_deutschWenn solche Hinweise hier nicht gewünscht sind, bitte einfach löschen. Vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von tsarents; 04.05.2026 21:54.
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