Hallo Fragender,
also wenn du die Beauftragung nicht unterschrieben/angenommen hast, bist du erst einmal nicht beauftragt. Insoweit würde ich das als völlig richtig ansehen, dass dein Chef alles regelt und anordnet. Er nimmt halt seine Verantwortung wahr.
Weisungsbefugnis gegenüber deinem Vorgesetzten? Woher sollte die sich ableiten? Üblicherweise läuft es so ab, dass Chefs ihre Pflichten in der Hierarchie weiter nach unten delegieren. Diese Pflichten können mit Weisungsbefugnissen verbunden sein, aber dürften selten über denen des Chefs stehen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
In Rahmen einer Beauftragung sollten auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten genau festgelegt werden. Der Satz "Hiermit werden sie mit Gefahrgut beauftragt" dürfte nicht reichen.
Wenn es dein Chef ist, dann ist dein Bereich auch sein Bereich <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> und er kann hier Anweisungen geben, besonders dann wenn du es nicht möchtest. Aber wie ist denn überhaupt deine Stellung in diesem Konstrukt? Bist du in dem Bereich nun als Vorgesetzter angestellt und hast auch Personalverantwortung/Weisungsbefugnis? Wenn ja was genau ist denn dein Aufgabenbereich? Hat dein Chef auch noch Chefs? Was sagt der Gefahrgutbeauftragte in eurem Unternehmen, falls es einen gibt? Der soll ja das Unternehmen beraten.
Mir ist allerdings nicht ganz klar, was du nun genau willst? Einerseits willst du keine Verantwortung übernehmen und unterschreibst die Beauftragung nicht. Dann brüskierst du dich darüber, dass dein Chef in deinem Bereich Anweisungen gibt und möchtest ihn nun in seine Schranken verweisen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wenn du gestattest: Das hört sich für mich mehr nach einem zwischenmenschlichen als einem sachlichen Problem an und da dürfte eine Lösung hier im Forum schwierig werden.
Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 12.06.2013 08:11.