Hallo altec,
Welche Schulungsbescheinigung benötigt der Fahrer?
Der Fahrzeugführer braucht nur den Basiskurs nach Unterabschnitt 8.2.1.2, den Aufbaukurs Klasse 1 bracht er
Nicht, da Klasse 1.4S nach Unterabschnitt 8.2.1.4 bzw. S1 in Kapitel 8 freigestellt.
Ist ggf. eine T-9-Becheinigung erforderlich.
Nein, wobei es die T9-Bescheinigung nicht mehr gibt, sie heist jetzt
ADR - Zulassungsbescheinigung und alles in diesem Zusammenhang steht unter Abschnitt 9.1.3.