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Sammelladung mit Stoffen der Klasse 1 #16533 03.03.2013 11:24
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almueadr Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde, folgende Frage wurde mir gestellt:
Es wird Gefahrgut der Kl 3 in kennzeichnungspflichtiger Menge befördert.
Dazu wird nun Gefahrgut der Klasse 1, Unterklasse 1.4S, hinzu geladen.
Frage 1: Welche Schulungsbescheinigung benötigt der Fahrer?
Frage 2: Ist ggf. eine T-9-Becheinigung erforderlich.

Re: Sammelladung mit Stoffen der Klasse 1 [Re: almueadr] #16534 03.03.2013 12:28
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo altec,

Antwort auf
Welche Schulungsbescheinigung benötigt der Fahrer?


Der Fahrzeugführer braucht nur den Basiskurs nach Unterabschnitt 8.2.1.2, den Aufbaukurs Klasse 1 bracht er Nicht, da Klasse 1.4S nach Unterabschnitt 8.2.1.4 bzw. S1 in Kapitel 8 freigestellt.

Antwort auf
Ist ggf. eine T-9-Becheinigung erforderlich.


Nein, wobei es die T9-Bescheinigung nicht mehr gibt, sie heist jetzt ADR - Zulassungsbescheinigung und alles in diesem Zusammenhang steht unter Abschnitt 9.1.3.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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