Tankanhänger an Kipperfahrzeug
#16547
04.03.2013 18:28
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen, kann mir jemand helfen bei der Frage, ob ein Tankanhänger (Benzin oder Diesel) von einem normalen Kipperfahrzeug gezogen werden darf. Bitte die Frage der technischen Voraussetzungen außen vorlassen. Wäre nett, wenn jemand darauf antworten könnte. Ich bin der Auffassung, dass dies zulässig sein könnte, da in Abschnitt 9.1.2 Bem. ein entsprechender Hinweis steht. Ist dies richtig?
LG Vera
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Vera Hiltmann]
#16548
04.03.2013 20:51
|
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102
wscheffler
Profi
|
Profi
Registriert: Mar 2009
Beiträge: 102 |
Hallo
Schau doch mal in den Absatz 7.4.1
"Vorschriften für die Beförderung in Tanks" Die Fahrzeuge, unabhängig davon, ob es sich um starre Fahrzeuge, Zugfahrzeuge , Anhänger oder Sattelanhänger handelt, müssen die jeweiligen Vorschriften der Kapitel 9.1 und 9.2 und des Abschnitts 9.7.2 bezüglich des gemäß Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 14 zu verwendenden Fahrzeugs erfüllen.
Wenn dieses Passt, sollte es keine Probleme geben.
Mit freundlichen Grüßen Wilfried
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Vera Hiltmann]
#16549
05.03.2013 12:44
|
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 119
gg-freak
Profi
|
Profi
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 119 |
Das Zugfahrzeug bräuchte eine Zulassungsbescheinigung, wie sie im Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR abgebildet ist, weil der Lkw jetzt ein Tankfahrzeug zieht.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: gg-freak]
#16550
05.03.2013 13:27
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo GG-freak, hallo wscheffler,
zunächst danke für die Infos, aber was hat die Bemerkung zu 9.1.2 zu bedeuten. Richtig ist, ich werde von 7.4.1 nach 9.1. verwiesen. Aber die Bezeichnung FL-Fahrzeug wird bei Kippern ja nicht möglich sein und befördert wird mit dem Kipper ebenfalls nicht (im klassischen Sinne), sondern gezogen. So ganz bin ich noch nicht überzeugt, dass eine Prüfbescheinigung für das ziehende Fahrzeug gebraucht wird, zumal mit nicht klar ist, was wird denn darin stehen?
Gruß Vera
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Vera Hiltmann]
#16551
05.03.2013 14:22
|
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 119
gg-freak
Profi
|
Profi
Registriert: Feb 2010
Beiträge: 119 |
Im Abschnitt 7.4.1 (Zulässigkeit für die Beförderung in Tanks ) wird auf die Teile 9.1, 9.2 und Abschnitt 9.7.2 verwiesen. Wenn man die Aufzählung der Fahrzeuge Wort für Wort liest, stößt man im Satz 3 auch auf den Begriff "Zugfahrzeug". Im Teil 9.1 ist festgelegt, dass die Fahrzeuge einer bestimmten Bauart entsprechen müssen. Im Teil 9.2 sind die gefahrgutrechtlichen Bauvorschriften festgelegt. Die Bescheinigung aus Unterabschnitt bestätigt nach einer technischen Untersuchung, dass das Fahrzeug den Bauvorschriften entspricht und welchen Fahrzeugtyp (z.B. AT, FL, OX) das Fahrzeug zugeordnet ist. Die Untersuchung muss jährlich wiederholt werden. Siehe hierzu Unterabschnitt 9.1.3.4
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Vera Hiltmann]
#16552
05.03.2013 15:46
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,085
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,085 |
Hallo Vera, ich kann meinen Vorrednern nur Recht geben. Der einzige Hinweis im ADR zu ob ein Tankanhänger (Benzin oder Diesel) von einem normalen Kipperfahrzeug gezogen werden darf. gibt es nur, wenn für die jeweilige UN-Nummer im Kapitel 3.2 in der Spalte 16 der Eintrag "V2" steht und da es Versandstücke sind, geht es im Tankbereich nicht. Aber warum gehst Du nicht über Versandstücke z.B. IBC mit Tankzulassung oder über einen Aufsetztank. Und nimmst Du z.B. zwei Aufsetztanks mit je 450 l Dieselkraftstoff, dann kannst Du sogar Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen, da Menge von max. 450 l eingehalten und Höchstmenge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 mit 900 l eingehalten, bei Benzin geht das aber nicht, da hier max. 333 l nach Unterabschnitt 1.1.3.6 frei sind.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Gerald]
#16553
05.03.2013 16:03
|
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Winklhofer
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651 |
Hallo Gerald,
Einspruch zur Aussage mit Aufsetztanks. 1.1.3.1 c) und 1.1.3.6 ADR sind bei Aufsetztanks nicht anwendbar.
Beste Grüße aus Augsburg Alfred Winklhofer
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: Gerald]
#16554
05.03.2013 16:04
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Und nimmst Du z.B. zwei Aufsetztanks mit je 450 l Dieselkraftstoff, dann kannst Du sogar Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen, da Menge von max. 450 l eingehalten und Höchstmenge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 mit 900 l eingehalten, bei Benzin geht das aber nicht, da hier max. 333 l nach Unterabschnitt 1.1.3.6 frei sind. Hallo Gerald, 1.1.3.1 c) ADR erlaubt nach meinem Verständnis nur die freigestellte Beförderung von Versandstücken in Verpackungen. Dazu zählen zwar IBC, jedoch keine Aufsetztanks. Kannst Du das bitte nochmals prüfen? Schöne Grüße
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: King_Louie_21]
#16555
05.03.2013 16:52
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,085
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,085 |
Hallo Herr Winklhofer und King_Louie_21,
das mit den Aufsetztank geht natürlich bei Unterabschnitt 1.1.3.1 nicht, da habe ich mich Falsch ausgedrückt. Die Freistellung gilt nur für Verpackungen also z.B. IBC.
Einen Aufsetztank kann ich zwar nehmen, und wenn er nicht mehr als 1000 l hat, dann braucht der Fahrzeugführer nur den Basiskurs nach 8.2.1.2 aber nicht den Aufbaukurs Tank nach 8.2.1.3. So hatte ich es gedacht, man sollte immer noch mal lesen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Tankanhänger an Kipperfahrzeug
[Re: gg-freak]
#16556
05.03.2013 18:17
|
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109
Vera Hiltmann
OP
Profi
|
OP
Profi
Registriert: Aug 2005
Beiträge: 109 |
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Infos, wie ich im tiefsten Innern gedacht hatte, muss eine Bescheinigung der besonderen Zulassung vorhanden sein. Ich gehe davon aus, dass die Fahrzeugbezeichnung AT lauten wird, wenngleich dies seltsam erscheint. Aber trotzdem Danke. LG Vera
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|