Hallo zusammen,
darf eine Wechselbrücke (Wechselaufbau) beladen werden, wenn das vorgeschriebene Typenschild fehlt? Wer weiss nach welcher Vorschrift das Typenschild erforderlich ist? Ist die Wechselbrücke noch zugelassen, wenn das Schild fehlt?
Auf dem Typenschild muss der Typ, die Indent-Nr., MM/JJ der Herstellung, zGG und das Eigengewicht (Leergewicht) stehen. Gerade das Leergewicht kann aber entscheidend werden, wenn es um die Gesamtmenge der Beladung geht.
Vielen Dank im Voraus