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ungereinigte leere Verpackung (Schweiz) #16604 14.03.2013 14:40
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zulius Offline OP
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Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund des Ausfalls (Lange Krankheit, dann Pensionierung) unserer Entsorgungsdame bin ich auf Ihre Hilfe angewiesen. Ich bin, was Entsorgung betrifft, noch nicht geschult.

Im Anhang findet Ihr drei Fotos von drei Gebinden mit leeren ungereinigten Verpackungen.

1. 1 Fass voll mit Kleingebinde von der Klasse 3 (diverse UN-Nummern)
2. 1 Fass voll mit Kleingebinde von der Klasse 8 + 9 (UN3259, UN3082, und diverse aus dieser Klasse)
3. 1 Palox voll mit Kleingebinde von der Klasse 8 + 9 (UN3077, UN3082, UN2922 und diverse aus dieser Klasse).

Als Abfallcode hätte ich den 15 01 10 genommen (Verpackungen, die Rückstände von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften……), jedoch sind manche mit UN-Nummern versehen. (Gefahrgut).
Darf ich solche zusammengewürfelte Verpackungen abgeben? Welche UN-Nummern soll auf den VeVa-Begleitschein und vor allem gibt es ansonsten einen Sammelbegriff?

So wie ich das verstanden habe sollte man nach den einzelnen Gefahrenklassen trennen oder müssen wir sogar nach den einzelnen UN-Nummer trennen? Oder läuft dies als Freigrenze LQ / 1000 Punkte Regel?

Könnt Ihr mir helfen, damit ich die 3 Gebinde fachgerecht bereitstellen kann?
Habt Ihr Empfehlungen für mich wie ich in Zukunft bei solchen Gebinden vorgehen soll ( Trennen nach UN-Nummer, Trennen nach Gefahrenklasse)
Muss ich derAbteilung sagen sie müssen es nach UN-Nummer trennen?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen

Gruss aus der Schweiz
Zulius

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17253-(fürForum).pdf (0 Bytes, 380 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von zulius; 15.03.2013 11:50.
Re: ungereinigte leere Verpackung (diverse UN-Nr.) [Re: zulius] #16605 14.03.2013 23:19
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King_Louie_21 Offline
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In der Schweiz habt Ihr ein paar nationale Besonderheiten für die abfallrechtliche Einstufung von kontaminierten Verpackungen als gefährlicher Abfall sowie auch das SDR für den innerstaatlichen Transport. Mit beiden Vorschriften kenne ich mich nicht aus. Vielleicht hilft folgendes Merkblatt der Fa. EcoServe weiter: Factsheet Leergebinde

Wenn ich mir die Fotos ansehe, so handelt es sich abfallrechtlich anscheinend um restentleertes Verpackungsmaterial. Gefahrgutrechtlich ist das jedoch kein Verpackungsmaterial mehr, sondern kontaminierter Kunststoff oder kontaminiertes Metall. An eine Verpackung, egal ob leer oder voll, wird gefahrgutrechtlich die Anforderung gestellt, dass sie ordnungsgemäß verschlossen ist. Das trifft hier nicht zu. In der vorliegenden Form ist der Abfall aus meiner Sicht nicht transportfähig.

Die Menge erscheint überschaubar. Zur Klassifizierung kann ggf. Abs. 2.1.3.5.5 ADR verwendet werden. Für einen gefahrgutkonformen Transport könnte ich mir folgende Maßnahmen vorstellen:
  • Nachsortieren der Abfälle nach Gefahrgutklassen 3, 8 und 9
  • Klasse 3 = UN 3175, VG II für Abfälle mit brennbaren, flüssigen Anhaftungen
  • Klasse 8 = UN 3244, VG II; Säuren und Laugen getrennt halten
  • Klasse 9 = UN 3077, VG III für "lediglich" umweltgefährdendes Material
  • Verpacken in 200 l Fässer oder andere zulässige Verpackungen; Zugabe von inertem Aufsaugmaterial am Boden der Verpackung zum Verhindern freier flüssiger Phasen; Paloxen sind in diesem Fall nicht zugelassen und können allenfalls als Umverpackung verwendet werden
  • Kennzeichnung und Bezettelung der Verpackungen (200 l Fässer)
  • zusätzlicher Eintrag für Abfälle im Beförderungspapier gem. Abs. 5.4.1.1.3 ADR
  • Bei Einhaltung der Mengengrenzen wäre ggf. ein Transport gem. Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR möglich
Schöne Grüße.

Re: ungereinigte leere Verpackung (diverse UN-Nr.) [Re: King_Louie_21] #16606 15.03.2013 11:47
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zulius Offline OP
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Hallo King_Louie_21

Erstmals vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir gedacht, dass man es so nicht versenden kann und begreiffe auch nun warum sich meine Vorgängerin geweigert hat die Etiketten und Entsorgung für diese Abteilung zu übernehmen. Das Factsheet von Ecoserve hab ich durchgelesen und es bestätigt mir meine Aussage, dass dies so nicht gesetzeskonform ist. Da per Zufall eine Entsorgungsfirma uns nächste Woche besucht (vorhin erfahren) hab ich diese angerufen und sie werden kostenlos trianchieren, bezetteln und die Abteilung schulen, da wir Kunden sind von Ihnen.
Ich werde dann hier reinschreiben was das Ergebnis war und wie es klassifiziert wurde, damit auch andere es nachlesen können (bin sicher nicht der einzige der noch neu im Thema ist)

Vielen Dank und Freundliche Grüsse
Zulius

Zuletzt bearbeitet von zulius; 15.03.2013 11:49.
Re: ungereinigte leere Verpackung (diverse UN-Nr.) [Re: zulius] #16607 15.03.2013 20:50
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King_Louie_21 Offline
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Hallo zusammen,

das von Zulius ins Gespräch gebrachte Thema hat über den konkreten Fall hinaus auch einen generellen Aspekt: Die UN-Expertengruppe hat im vergangenen Dezember die Einführung einer neuen UN-Nummer für leere, ungereinigte Altverpackungen (UN 3509 / Klasse 9) im Abschnitt 2.9.2 der UN-Modellvorschriften sowie die zugehörige SV 374 im Abschnitt 3.3.1 beschlossen (ST/SG/AC.10/40/Add.1). Die SV 374 beschränkt den Anwendungsbereich von UN 3509 auf Beförderungen für Beseitigungs-, Verwertungs- oder Recyclingzwecke.

Auf der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN in Bern wird nächste Woche der Bericht einer informellen Arbeitsgruppe zur Beförderung von leeren, ungereinigten Altverpackungen behandelt (WP.15/AC.1/March 2013/INF.9). Der Chemieindustrieverband CEFIC hat zu diesem Bericht auch noch einen Kommentar verfasst (WP.15/AC.1/March 2013/INF.37). Eine deutsche Übersetzung ist (noch) nicht verfügbar.

Die Arbeitsgruppe schlägt die Übernahme der neuen UN-Nummer (UN 3509) und der SV 374 ins ADR/RID/ADN für leere, ungereinigte Altverpackungen vor, die mit Rückständen der vorhergehenden Inhaltsstoffe der Klassen 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 bzw. 9 kontaminiert sind. Diese Altverpackungen dürfen auch miteinander gemischt werden, wenn gefährliche Reaktionen ausgeschlossen sind. Für Beförderungsvorgänge im Binnenland soll die SV 374 ergänzt werden durch eine neue Sondervorschrift für die Verpackung (im Rahmen der Verpackungsanweisung P003) und zwei neue Sondervorschriften für die Großverpackung (im Rahmen der Verpackungsanweisung LP02). Außerdem soll es zulässig sein, UN 3509 als Schüttgut in BK2-Containern zu befördern. Im Beförderungspapier soll jeweils ein gesonderter Hinweis vorgenommen werden.

Wenn die Vertragsstaaten dem Vorschlag der Arbeitsgruppe zustimmen, dann können Altverpackungen zur Entsorgung ab 2015 im Binnenland (ADR/RID/ADN) nach diesen vereinfachten Bestimmungen befördert werden. Das wäre aus meiner Sicht wirklich hilfreich und würde beispielsweise den hier beschrieben Fall von Zulius wesentlich einfacher gestalten.

Schöne Grüße.

Re: ungereinigte leere Verpackung (Schweiz.) [Re: King_Louie_21] #16608 18.03.2013 10:32
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zulius Offline OP
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Hallo Zusammen

die Entsorgerfirma hat den Termin verschoben und sie kommen am 05.04.2013. Gebe dann das Resultat hier durch inklusive vorher / nacher Fotos.

das mit der neuen UN-Nummer wäre natürlich für diesen Fall eine immense Erleichterung.
Vielen Dank für die Info

Gruss
Zulius

Re: ungereinigte leere Verpackung (Schweiz.) [Re: zulius] #16609 06.05.2013 11:36
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zulius Offline OP
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Hallo Zusammen

Ich schulde euch hier noch den Abschluss.

Die Dame der Entsorgungsfirma hat die leeren Gebinde nach der Freistellung ADR 1.1.3.6. und unterteilt in der Beförderungskategorie 4 klassifiziert. Die Menge ist in der Schweiz dann unbegrenzt. Für die nicht ganz leeren hat sie UN3077 (umweltgefährdender Stoff, fest) genommen und selber tranchiert auf Ihre Kosten, da ich momentan die Entsorgerfirmen vergleiche (Preis-Auschreiben). Die Entsorgerfirmen kommen mir natürlich so alle entgegen. Auch werden in Zukunft die fast leeren Gebinde nach Klassen getrennt.

Vielen Dank nochmals und Gruss


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