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Stapellastangabe IBC #16619 20.03.2013 11:43
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Magnum Offline OP
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Liebe Kollegen,

wenn auf einem IBC ein Stapelverbot (Kennzeichnung nach 6.5.2.2.2 ADR) angebracht ist, gilt das nur für die Stapelung von IBC auf IBC oder für alle Gegenstände, die ich evtl. auf einem IBC während des Transportes "ablegen" möchte?

Nach meinen Recherchen bei IBC-Bauvorschriften usw. bin ich nicht richtig weitergekommen. Ich glaube jedoch, dass es hier tatsächlich nur um ein Stapelverbot IBC auf IBC geht, oder?


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Stapellastangabe IBC [Re: Magnum] #16620 20.03.2013 13:37
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Gerald Offline
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Hallo Magnum,

Antwort auf
...gilt das nur für die Stapelung von IBC auf IBC oder für alle Gegenstände, die ich evtl. auf einem IBC während des Transportes "ablegen" möchte?


Sieh mal unter Unterabschnitt 7.5.7.2 nach, da steht "Versandstücke dürfen nicht gestapelt werden, es sei denn, sie sind für diesen Zweck ausgelegt. Wenn verschiedene Arten von Versandstücken, die für eine Stapelung aus­gelegt sind, zusammen zu verladen sind, ist auf die gegenseitige Stapelverträglichkeit Rücksicht zu nehmen. "

Und somit kannst Du nicht unbegrenzt auf den IBC stapeln!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Stapellastangabe IBC [Re: Gerald] #16621 20.03.2013 16:25
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Magnum Offline OP
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Hallo Gerald,

die von Dir zitierte Vorschrift hatte ich auch schon gelesen. Für mich ist das für meinen speziellen Fall nicht zielführend:

Sattelauflieger (Plane) mit 20 x IBC 1000 Liter Klasse 3 beladen. Oben drauf sollten mehr oder weniger regelmäßig ca. 6 m lange Kunststoffrohre mitgenommen werden. Gesamtgewicht eines Rohrpaketes ca. 120 kg, verteilt auf die gesamte Länge. Eine ausreichenden Ladungssicherung vorausgesetzt, kann ich mir nicht vorstellen, dass den IBC's was passiert bzw. die "Stapelung" zu einer Beschädigung der unteren Versandstücke führt. Die Frage ist nun, ob das auch zulässig ist wegen der Stapellastangabe auf dem IBC?

Wenn man den Kombinations-IBC gemäß der Stapellastangabe mit z.B. 1050 kg belasten darf, dann doch nur auf dem Rahmen und nicht in der Mitte auf dem Kunststoff-Inliner. Hier stützt sich also der obere IBC über den ganzen Rahmen ab. Wenn nun das Stapelverbot angebracht ist, darf auch nicht auf dem Rahmen gestapelt werden, egal, welche Art von Versandstück und egal wie viel Gewicht auf einen IBC draufkommt? Und, wenn eine Stapellast angegeben ist, darf die nicht auf das "Innenleben" samt Verschlussdeckel, sondern muss auf den IBC-Rahmen aufgebracht werden. Also doch nur IBC auf IBC - oder ....???

Zuletzt bearbeitet von Magnum; 20.03.2013 16:26.

Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Stapellastangabe IBC [Re: Magnum] #16622 20.03.2013 18:42
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Magnum,

ich kann nicht erkennen, dass ein grundsätzliches Verbot für das Zuladen der beschriebenen Rohre besteht. Es ist schließlich auch nicht verboten, einen nicht stapelfähigen IBC durch Niederzurren zu sichern. Beim Niederzurren wirken ebenfalls Kräfte auf den Rahmen des IBC; natürlich darf der IBC dabei nicht beschädigt werden.

Vielleicht nützt ein Blick in Unterabschnitt 4.1.1.1 ADR: «Gefährliche Güter müssen in Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, guter Qualität verpackt sein. Diese müssen ausreichend stark sein, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten [...].» Und in Unterabschnitt 7.5.7.1 heißt es: «Wenn gefährliche Güter zusammen mit anderen Gütern (z.B. schwere Maschinen oder Kisten) befördert werden, müssen alle Güter in den Fahrzeugen oder Containern so gesichert oder verpackt werden, dass das Austreten gefährlicher Güter verhindert wird.»

Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass es sich dann nicht mehr um einen vorschriftenkonformen Transport handelt, wenn ein IBC durch die Auflast beschädigt wird. Die Abschätzung dieses Risikos liegt in Eurer Verantwortung. In der Grundkennzeichnung des IBC sollte sich eine Angabe zur Prüflast der Stapeldruckprüfung befinden (Abs. 6.5.2.1.1 Buchstabe g ADR/RID). Steht dort «0», dann würde ich nichts mehr auf den IBC legen.

Die Ladungssicherung hast Du ja bereits angesprochen. Um die Last nur auf den IBC-Rahmen zu verteilen, könnte man eventuell ein Brett zwischen Rohre und IBC legen; Innengefäß und Deckel des IBC wären dann besser geschützt.

Schöne Grüße.

Re: Stapellastangabe IBC [Re: Magnum] #16623 20.03.2013 20:19
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Gerald Offline
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Hallo Magnum,
besser wäre es gewesen, Du hättest Deinen zweiten Beitrag als Ausgangslage geschrieben, dann hätte man besser die Frage beantworten können. Ansonsten kann ich nur King_Louie_21 mit seinem Beitrag recht geben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Stapellastangabe IBC [Re: Gerald] #16624 21.03.2013 11:57
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Magnum Offline OP
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Hallo King_Louie_21, Hallo Gerald,

vielen Dank für Euere Beiträge. Gerald, ich entschuldige mich, dass ich zu Anfang etwas zögerlich mit meinen Infos war. Sorry!

Wir werden jetzt Spanplatten, die wir von Anlieferungen noch haben zwischen die IBC und die Rohre legen, dann dürfte den Vorschriften entsprochen sein.


Aus dem schönen Ruhpolding grüßt

Magnum
Re: Stapellastangabe IBC [Re: Magnum] #16625 21.03.2013 12:26
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Gerald Offline
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Hallo Magnum,
das mit den Spanplatten ist keine schlechte Lösung.

Optimal wäre es, wenn Du nach erfolgter Verladung ein paar Bilder ins Forum stellen könntest, welche man dann in der Ausbildung verwenden könnte.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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