Hallo lieber Kollege,
immer mit der Ruhe. Der Beschluss der WP15 zu diesem Thema wurde bereits vor einem Jahr getroffen. Der Text lautet: "Die Dauer jeder Auffrischungsschulung, einschließlich der praktischen Einzelübungen, muss mindestens zwei Tage betragen." Von weiteren Tagen ist gar nicht die Rede. Im übrigen steht noch für die WP15-Sitzung in der ersten Maiwoche ein Antrag Österreichs, der von diversen Staaten unterstützt wird an (Dokument 2004/3), der die o. g. Formulierung noch einmal ändern kann. Dieser Antrag beinhaltet die Beibehaltung der eintägigen Auffrischungsschulung für Inhaber von ADR-Bescheinigungen mit Basiskurs, Aufbaukurs Klasse 1 und Aufbaukurs Klasse 7. Lediglich für Inhaber, die auch den Aufbaukurs Tanktransport bescheinigt haben, muss ein weiterer Schulungstag vorgesehen werden.
Also bitte abwarten, es ist noch nichts endgültig. Mitte Mai 2004 wissen wir mehr. Die IHK´s werden dann natürlich auch die betroffenen Lehrgangsveranstalter der Gefahrgutfahrerschulung und über ihre Mitteilungsschriften die Unternehmen umgehend informieren.