Hallo Mitstreiter,
ich bräuchte mal bezüglich einer Abfallentsorgung eure Zustimmung. Aber nur wenn ich mit meiner Einschätzung richtig liege. Wollen leere u. ungereinigte Kunststoffkanister entsorgen lassen. Letztes enthaltenes Gefahrgut war UN 1760, 8, III. Der Abfallentsorger hat nun folgende Verfahrensanweisung vorgegeben. Gefahrzettel von den Kanistern entfernen und die Kanister in säurebeständige Säcke packen. Somit würden die Kanister nicht mehr dem Gefahrgutrecht unterliegen. Ich habe diese Verfahrensweise abgelehnt. Konnte der Entsorger überhaupt nicht verstehen. Er vertrat die Auffassung, dass durch die Säcke die Gefahr quasi neutralisiert wird und 1.1.3.5 Anwendung findet. Seh ich nicht so. Für mich wäre nur ein Ausspülen mit reichlich Wasser eine wirksame Variante die Gefahr der Ätzwirkung zu neutralisieren und nicht die Verwendung von Säcke. Wie seht Ihr das?
Mit Dank im Voraus.
Gruß
Udo