Hallo gio,
so wie ich das sehe ist gem. IMDG Code (Amd. 35-10 oder auch Amd. 36-12) ja für die Containerkennzeichnung der Unterabschnitt 5.3 aufzuschlagen und hier steht unter 5.3.2.3 erst mal der Anbringungsort und der Hinweis, dass das Kennzeichen den Spezifikationen wie in 5.2.1.6.3 genannt entsprechen muss. Wenn ich nun 5.2.1.6.3 aufschlage finde ich nur den Fisch/Baum Aufkleber.
Ich habe meinen IMDG Code nun ein paar mal hin und her geblätter, kann aber den "alten" Marine Pollutant Aufkleber nicht mehr finden, sowie auch keine Übergangsfrist, daher möchte ich fast behaupten, dass es den alten Aufkleber nicht mehr gibt und nur noch der "neue" (Fisch/Baum) am Container und wenn gegeben am Packstück angebracht sein muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Ich möchte es mal so ausdrücken, Dreieck weg... Viereck ran... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />