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Markierung Air Eligible auf Versandstücken #16868 17.05.2013 10:48
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Hallo,
leider komme ich nicht an die DGR. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen!
Wir vertreiben folgende Gefahrgutmarkierung
www.brewes.de
Ist das Aussehen dieser Kennzeichnung festgelegt, so wie bei den Gefahrzetteln?
D.H. Größe, Symbol, Farbe etc.
Wann muss dieses Zeichen verwendet werden?
Ich freue mich über Antworten! Gern auch Auszüge aus der DGR IATA.
Danke!

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: M.S.T.] #16869 17.05.2013 13:30
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Hallo HI,
tja, die DGR muß man käuflich erwerben, da kenne ich auch keinen anderen Weg, außer vielleicht eine günstige antiquarische Ausgabe (zB die Ausgabe 2011 für Euro 59 bei sfb.at). Ich hätte allerdings gedacht, daß der Hersteller einer Markierung über die verbindlichen Vorgaben verfügt, wie diese Markierung (für die mitlesenden Kollegen:) auszusehen hatte. Falls nicht, nach welchen Vorgaben produzieren Sie denn bisher? Würde mich mal interessieren.
Gruß
M.A.T.

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: M.A.T.] #16870 18.05.2013 03:17
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Air Eligible, wenn ich mich recht erinnere, ist schon lange ein nicht mehr rechtlich verbindliches Etikett (o.ae.). und sehe dieses auch fast kaum noch.
Es hilft, wenn man diesen Begriff "googelt".
Zugegebenermassen, es gab mal eine Zeit, wo dieses Etikett sehr weitverbreitet war, ist es aber heute nicht mehr.

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: Floridacargocat] #16871 18.05.2013 11:11
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@Floridacargocat
Darum hatte ich ja in der Vergangenheitsform geschrieben und auf "antiquarische" Ausgaben verwiesen. Es ist schon seltsam, wenn ein Hersteller von Aufklebern gar nicht weiß, daß der Aufkleber längst irrelevant ist.
Übrigens eine Frage an Sie: im CFR 49 werden immer noch die früheren MP-Einstufungen wiederholt. Haben diese Einstufungen für den Transport innerhalb CONUS irgendeine Bedeutung? Beispielsweise für Unfallmaßnahmen? Der NAERG schweigt sich dazu aus.
Schöner Gruß an die Ostküste
M.A.T.

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: M.A.T.] #16872 18.05.2013 14:57
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"Im CFR 49 werden immer noch die früheren MP-Einstufungen wiederholt. Haben diese Einstufungen für den Transport innerhalb CONUS irgendeine Bedeutung? Beispielsweise für Unfallmaßnahmen? Der NAERG schweigt sich dazu aus."

1. MP. Marine Pollutants. Die IATA Regeln zeigen nur zwei spezifische Eintragungen: UN 3077 und UN 3082, Klasse 9. 49 CFR: 172.101 Anhang B.
2. NAERG 2012 (North American Emergency Response Guide 2012) zeigt Guide 171 fuer beide Substanzen, ansonsten keine anderen Vermerke, ABER:
49 CFR 172.101 Appendix B Sektion 1 - 5 sind sehr sorgfaeltig zu lesen und durchzufuehren.
In vielen Faellen werden dann die einzelnen MP's entweder als UN 3077 oder UN 3082 klassifiziert.
Nur: wie ist das mit dem "klassischen" Benzin (gasoline) (UN 1203). IATA und 49 CFR erfordern nur Klasse 3 label (flammable liquid) aber keine anderen labels.
Vielleicht wird das ja in den neuen Safety Data Sheets (nach GHS) geklaert.

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: Floridacargocat] #16873 18.05.2013 19:22
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Howdy, Floridacargocat
Ich lese die Note 2 zu der Aufzählung der MPs so, daß es keineswegs nur UN 3077 oder 3082 ist, sondern alle Klassen zuerst geprüft werden müssen. Was ist denn zu beachten im nationalen Landverkehr in den USA, wenn ein Stoff auch ein MP ist? Oder hat diese MP-Einstufung nur Konsequenzen für die Seebeförderung?
Vielen Dank im Voraus
M.A.T.

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: M.A.T.] #16874 18.05.2013 22:56
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Ganz einfache Frage: Was passiert, wenn ein LKW einen Unfall hat und Marine Pollutants werden frei und treten in den Gewaesserkreislauf und Trinkwasserversorgung ein?
Die Feuerwehr (Fire-Rescue) als auch Polizei muss wissen, was da auslaeuft, daher Kennzeichnung und Dokumente, und dann die entsprechenden Hilfsmassnahmen lt. NAERG 2012 oder aehnlichen Dokumenten (siehe auch Material Safety Data Sheet). Hat mit IMDG gar nichts zu tun.
Wird es immer so gehandhabt?

Re: Markierung Air Eligible auf Versandstücken [Re: Floridacargocat] #16875 20.05.2013 18:23
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Hallo, Floridacargocat
Danke für Ihre Erklärung, die wohl für die USA gilt.
Für D ist beim reinen Landverkehr, also ohne IMDG, keine MP-Angabe erforderlich. Und nach dem ADR ist die Kennzeichnung mit Baumfisch zwar generell gefordert, aber aufgrund der nicht leicht überschaubaren Datenlage nur bei wenigen Klassifizierungen (außer 3077 / 3082) eindeutig nachvollziehbar. Ich empfehle bei Anfragen daher immer, entweder selbst über ADN oder IMDG-Code zu recherchieren, oder sich auf den GG-Schlüssel abzustützen.
Die Übertragung von Baumfisch-Einstufungen aus dem Gefahrstoffrecht stößt auf die Schwierigkeit der unterschiedlichen Zuordnungssysteme, und daß im Gefahrstoffrecht nicht immer die Gefahrgutklassifizierung nachvollziehbar abgeprüft wird. Außerdem ist eine Nichteinstufung im Gefahrstoffrecht meines Wissens nicht verbindlich.
Nach dem deutschen Wasserhaushaltsrecht ist ohnehin die WGK-Einstufung vorrangig, aber auch hier das bekannte Problem der nichtkompatiblen Zuordnungssysteme.
Schönen Tag noch
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 21.05.2013 09:48.

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