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Geltungsdauer von Zulassungsscheine BAM #16894 21.05.2013 16:47
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ddgefahrgut Offline OP
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Hallo liebe Gemeinschaft,

im Kapitel 7.9.1.3 (Geltungsdauer) ist zu lesen, dass die Geltungsdauer der Ausnahme darf 5 Jahre ab dem Tag der genehmigung nicht überschreiten. Gilt das auch für Zulassungsscheine der BAM für die Bauart einer Verpackung zur Beförderung gefährliche Güter (Zulassungsschein = Bescheinigung > Kapitel 7.9).
Im Zulassungsschein steht nirgendwo etwas über Geltungsdauer.
Eine Reederei hat die Beförderung verweigert, weil der Zulassungsbescheid von 2007 ist.

Re: Geltungsdauer von Zulassungsscheine BAM [Re: ddgefahrgut] #16895 21.05.2013 18:00
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King_Louie_21 Offline
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Die BAM kennt drei verschiedene Zulassungsarten für Gefahrgutverpackungen:
  • unbefristete Zulassungen (der Regelfall)
  • maximal auf 1 Jahr befristete Zulassung
  • Zulassung für ein Fertigungslos
Falls eine Befristung vorliegt, dann ist dies in den Nebenbestimmungen des Zulassungsscheins (Ziffer 9) vermerkt. Zulassungsscheine der BAM können über folgenden Link abgerufen werden: "Verpackungs-Recherche"

Bei den Verpackungen handelt es sich aus meiner Sicht um eine Genehmigung/Bescheinigung gemäß 7.9.2 IMDG-Code in Verbindung mit § 6 Abs. 5 Nr. 1 GGVSee. 7.9.1.3 IMDG-Code regelt spezielle Ausnahmen und trifft hier nicht zu.

Kann es sein, dass sich die Reederei auf die maximale Verwendungsdauer von fünf Jahren für Kunststoffverpackungen in 4.1.1.15 IMDG-Code bezieht?

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 22.05.2013 07:02.
Re: Geltungsdauer von Zulassungsscheine BAM [Re: King_Louie_21] #16896 22.05.2013 17:25
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Moin,

die "Zulassung" fällt nicht unter 7.9.1 sondern unter 7.9.2, und dort ist keine Geltungsdauer aufgeführt (siehe auch Bemerkung "1" unter 7.9.1), da scheint die Reederei auf dem Holzweg zu sein.

Viele Grüße

Volker


Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise
(Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)

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