Einstufung Harz / Toluol - Gemisch
#16946
30.05.2013 14:40
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mawada
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Hallo!
Ich tue mich etwas schwer mit der Einstufung eines Gemisches. Hierbei handelt es sich um:
70% Harz (kein Gefahrgut) 30% Toluol (UN 1294).
Es gibt leider keine technischen Daten zum fertigen Gemisch (Dampfdruck, Flammpunkt, Viskosität).
Variante 1) UN1294 TOLUEN, 3, II, (D/E)
Variante 2) UN1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (TOLUEN), 3, II, (D/E), SONDERVORSCHRIFT 640D
Variante 3) UN1866 HARZLÖSUNG, 3, II, (D/E), SONDERVORSCHRIFT 640D
Variante 2+3 eingestuft aufgrund des Dampfdruckes von Toluol 12 kPa bei 50°C
Wie würdet Ihr das Gemisch einstufen?
Zuletzt bearbeitet von mawada; 30.05.2013 14:49.
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Re: Einstufung Harz / Toluol - Gemisch
[Re: mawada]
#16947
30.05.2013 15:08
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King_Louie_21
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Hallo Gefahrgutkollege,
ich gehe mal davon aus, dass Toluol dazugemischt wurde, um das Fließverhalten des Harzes zu verändern. Das Gemisch ist eine homogene entzündbare Flüssigkeit? Dann handelt es sich aus meiner Sicht um eine Harzlösung UN 1866.
Die zutreffende Verpackungsgruppe läßt sich schwer aus der Ferne bestimmen. Eine Laboranalyse des Flammpunkts und der Viskosität könnte von besonderem Interesse sein, wenn Du die Freistellung des Abs. 2.2.3.1.5 ADR/RID bzw. 2.3.2.5 IMDG-Code in Anspruch nehmen möchtest. Der Verweis auf SV 640 ist übrigens nicht erforderlich, wenn es sich um Versandstücke handelt.
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 30.05.2013 17:05.
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Re: Einstufung Harz / Toluol - Gemisch
[Re: King_Louie_21]
#16948
03.06.2013 16:24
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Winklhofer
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Servus King_Louie_21,
die Einstufung könnte, wenn es sich um eine Flüssigkeit handelt, unter Berücksichtigung von 2.1.3.3 und 3.1.3.2 ADR auch UN 1294 Toluen, Lösung, 3, II, (D/E) lauten. Wenn sich der Flammpunkt auf PG III ändert, wäre UN 1993 möglich.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Einstufung Harz / Toluol - Gemisch
[Re: Winklhofer]
#16949
03.06.2013 19:30
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King_Louie_21
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Servus Herr Winklhofer,
in diese Richtung (UN 1294 Toluen, Lösung, 3, VG II) hatte ich zunächst auch gedacht. Bei Gattungsbezeichnungen wie Klebstoff, Farbe, Parfümerieerzeugnis etc. stellt sich immer die Frage, ob diese zutreffender sind als eine Einzeleintragung mit einer genauen chemischen Bezeichnung. Bis zu welchem Toluol-Anteil trifft UN 1294 zu bzw. wann ist das Toluol-Klebstoffgemisch besser durch UN 1133 beschrieben? Letztendlich besteht hier aus meiner Sicht ein gewisser Ermessenspielraum für den Klassifizierer.
Wenn sich herausstellen sollte, dass das Toluol-Klebstoffgemisch der VG III zuzuordnen ist, dann würde ich jedoch nicht zu der allgemeinen n.a.g.-Nummer UN 1993 (ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.) tendieren, sondern gemäß der in Unterabschnitt 2.1.2.5 ADR/RID festgelegten Hierarchie als UN 1166 (KLEBSTOFF) oder allenfalls als UN 3295 (KOHLENWASSERSTOFFE, FLÜSSIG, N.A.G., enthält Toluol) klassifizieren, da diese den Stoff treffender beschreiben.
Schöne Grüße.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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