Also ich denke, dass ich die Antwort schon kenne, da unter 3.4.2 steht, dass 30 kg nicht überschritten werden dürfen.
Hallo Jackaroo,
genau so ist es: 30 kg und nicht mehr. Sonderregelungen sind mir nicht bekannt. Vielleicht kannst Du alternativ folgende Varianten nutzen:
[*]Beförderung als Standard-Gefahrgut in einer zusammengesetzten Verpackung. Da wäre dann normalerweise eine höhere Gesamtmasse des Versandstücks möglich.
[*]Beförderung des Gefahrguts in einer zusammengesetzten Verpackung (5 Flaschen á 1 L in einem Karton) als LQ-Versandstück < 30 kg; Verpacken des Druckpapiers in einem anderen Karton; beide Kartons in eine Umverpackung (großer Karton) und Kennzeichung als Umverpackung. Für die Umverpackung gibt es keine Mengengrenze.
Schöne Grüße.