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LQ-Brutto auch über 30 kg? #16957 31.05.2013 09:38
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Jackaroo Offline OP
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal folgende Frage.
Darf eine LQ-Sendung auch über 30 kg brutto aufweisen?
Also ich denke, dass ich die Antwort schon kenne, da unter 3.4.2 steht, dass 30 kg nicht überschritten werden dürfen.

Aber mal angenommen ich habe ein Versandstück in welches ich 5 Flaschen á 1 Liter LQ-fähige Chemie gebe. Den Rest des Volumens des Versandstückes fülle ich z.B. mit Druckerpapier (40 kg). Gibt es für so einen Fall vielleicht irgendeine Sonderregelung? Mit der LQ-Ware bleibe ich ja unter 30 kg. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Bin gespannt auf eure Meinungen

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Brutto auch über 30 kg? [Re: Jackaroo] #16958 31.05.2013 10:25
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King_Louie_21 Offline
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Also ich denke, dass ich die Antwort schon kenne, da unter 3.4.2 steht, dass 30 kg nicht überschritten werden dürfen.

Hallo Jackaroo,

genau so ist es: 30 kg und nicht mehr. Sonderregelungen sind mir nicht bekannt. Vielleicht kannst Du alternativ folgende Varianten nutzen:

[*]Beförderung als Standard-Gefahrgut in einer zusammengesetzten Verpackung. Da wäre dann normalerweise eine höhere Gesamtmasse des Versandstücks möglich.

[*]Beförderung des Gefahrguts in einer zusammengesetzten Verpackung (5 Flaschen á 1 L in einem Karton) als LQ-Versandstück < 30 kg; Verpacken des Druckpapiers in einem anderen Karton; beide Kartons in eine Umverpackung (großer Karton) und Kennzeichung als Umverpackung. Für die Umverpackung gibt es keine Mengengrenze.

Schöne Grüße.

Re: LQ-Brutto auch über 30 kg? [Re: King_Louie_21] #16959 31.05.2013 11:35
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Jackaroo Offline OP
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Hallo King Louie,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Wenn ich aber deinen zweiten Vorschlag befolge und zwei kleine Kartons in einen großen Karton gebe muss ich ja neben dem Wort "Umverpackung" auch das LQ-Zeichen aufbringen. Dann sage ich ja, dass es sich um eine LQ-Sendung handelt. Ich habe doch aber die 30 kg überschritten. Ist das dann kein Widerspruch?

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Brutto auch über 30 kg? [Re: Jackaroo] #16960 31.05.2013 14:08
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jackaroo,

die Mengenobergrenze von 30 kg im Abschnitt 3.4.2 ADR/RID bezieht sich nur auf die einzelnen LQ-Versandstücke (in einer Umverpackung). Für Nicht-Gefahrgut gilt die 30 kg-Grenze nicht, selbst wenn LQ-Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut zusammen in eine Umverpackung gepackt werden.

Die Umverpackung ist in Abschnitt 3.4.11 ADR/RID geregelt. Grundsätzlich können mehrere Versandstücke (Kisten/Kartons) in eine Umverpackung (großer Karton) gestellt werden und es darf auch Nicht-Gefahrgut zugepackt werden. Für das fertige Packstück, bestehend aus der Umverpackung mit mehreren Versandstücken, gibt es keine Mengenbeschränkung.

Damit man weiss, dass es sich um eine Umverpackung handelt, muss außen das Wort «Umverpackung» angegeben werden und es müssen außen auf der Umverpackung eventuelle Gefahrzettel oder das LQ-Kennzeichen wiederholt werden; außerdem sind ggf. Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten anzubringen. Diese Anforderungen entfallen, wenn die Umverpackung transparent ist und alle Kennzeichen sichtbar sind.

Schöne Grüße.

Re: LQ-Brutto auch über 30 kg? [Re: King_Louie_21] #16961 31.05.2013 14:24
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Jackaroo Offline OP
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Hallo King Louie,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Ich finde es hört sich nach einer praktikablen Methode an. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

MfG
Jackaroo


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