Hallo Udo,
ich zitiere mal aus Ridder/Bütow, Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer, ecomed-Verlag, 19. Auflage 2012, S. 86:
«6.2.1.3 Vermeiden von Überfüllungen beim Befüllen des Tankfahrzeugs [...] Eine Überfüllsicherung muss nicht bei jedem Tankfahrzeug vorhanden sein. Oftmals existiert aber seitens der Ladestelle eine Überfüllsicherung. Der Sachverhalt muss vor der Befüllung geklärt werden.»Für Saug-Druck-Tanks wird die Überfüllsicherung in Unterabschnitt 6.10.3.8 d) ADR/RID genannt. Für ADR-Tanks oder UN-Tanks kenne ich auch keine Fundstelle im ADR/RID.
Gerald hat bereits andere wichtige Vorschriften aufgeführt. Darüber hinaus wird die Überfüllsicherung in Nr. 3.2.1
BGI 857 (Sicherer Betrieb von Tankfahrzeugen für Mineralölprodukte) erwähnt.
Schöne Grüße.