|
Transport von Stickstoffflaschen
#17001
07.06.2013 15:11
|
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 8
Grisu2013
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 8 |
Hallo zusammen,
Welche Vorgaben muss man einhalten wenn man 5 Flaschen a´10 Liter Stickstoff, verdichtet UN 1066 transportieren will. Darf ich das ohne Gefahrgutführerschein fahren? PKW,LKW offen oder geschlossen ? Was muss alles beachtet werden ?
MfG Grisu2013
|
|
Re: Transport von Stickstoffflaschen
[Re: Grisu2013]
#17002
07.06.2013 16:21
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Grisu, "Gefahrgutführerschein" und Kennzeichnung mit orangen Warntafeln sind für die Beförderung der von Dir genannten Mengen nicht erforderlich, wenn eine der folgenden Freistellungen zutrifft: - Sondervorschrift 653 in Abschnitt 3.3.1 ADR: Wenn die in dieser Sondervorschrift genannten Bedingungen eingehalten werden, sind keine weiteren Gefahrgut-Pflichten zu beachten.
- "Handwerkerbefreiung" gemäß Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 2.1 Buchstabe c) Doppelbuchstabe bb) GGVSEB: Der Geltungsbereich der "Handwerkerbefreiung" ist relativ begrenzt, so dass man schnell aus den speziellen Freistellungsbedingungen herausfällt. Interne oder externe Versorgungsfahrten fallen grundsätzlich nicht unter diese Ausnahmeregelung. Zusätzliche Auslegungshinweise zur "Handwerkerbefreiung" finden sich in den Nummern 1-1, 1-4 und 1-5 RSEB.
- "1000-Punkte-Regel" gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR: Diese Freistellung ist etwas anspruchsvoller und ich würde sie dann anwenden, wenn die beiden bereits genannten Freistellungen nicht greifen sollten. Unter anderem muss das mit der Beförderung befasste Personal vom Unternehmer gemäß Kapitel 1.3 ADR unterwiesen werden. Wenn die Druckgefäße nicht an Dritte zur Beförderung übergeben werden, kann gemäß Ausnahme 18 GGAV auf ein Beförderungspapier verzichtet werden.
Alle diese Freistellungen lassen die Beförderung sowohl im PKW wie im LKW zu. Wer kein Cabriolet fährt, darf auch die Fenster öffnen, um sein Fahrzeug ausreichend zu belüften. Was muss sonst alles beachtet werden? Das ist eine sehr allgemeine Frage. Vielleicht helfen Dir folgende Links weiter: Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 09.06.2013 16:19.
|
|
Re: Transport von Stickstoffflaschen
[Re: King_Louie_21]
#17003
10.06.2013 16:50
|
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 8
Grisu2013
OP
Einsteiger
|
OP
Einsteiger
Registriert: Jun 2013
Beiträge: 8 |
Hallo King_Louie_21,
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Das hilft mir schon weiter.
MfG Grisu
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|
|
|