Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
#17102
28.06.2013 09:01
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MARPOL
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Hallo werte Forenfreunde und Gefahrgutspezialisten,
ein ständig wiederkehrender Expertenstreit bedarf einer professionellen Auskunft. Daher hier meine Fragen an Euch:
Eine Komponente bestehend aus 3 gefährlichen Inhaltsstoffen: 1. Einem entzündbaren flüssigen Stoff 2. Einem giftigen flüssigen Stoff 3. Einem ätzenden flüssigen Stoff Alle einzelnen Komponenten befinden sich in der gleichen Verpackungsgruppe z.B. (II) und sind etwa zu gleichen Teilen in der Mischung vorhanden. Das Gut wird als UN 3286 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, ÄTZEND, N.A.G. klassifiziert.
Gemäß: 3.1.2.8.1.2 ADR heißt es:
Wenn ein Gemisch gefährlicher Güter durch eine der «n.a.g.-» oder «Gattungseintragungen» beschrieben wird, denen in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 6 die Sondervorschrift 274 zugeordnet ist, müssen nicht mehr als zwei Komponenten angegeben werden, die für die Gefahr(en) des Gemisches maßgebend sind,usw.
1. Frage: Ist es gemäß diesem Absatz zur Folge ausreichend nur den entzündbaren flüssigen und den giftigen Stoff zu nennen; (die folgend genannten und nicht erwähnten Ausnahmen als berücksichtigt vorausgesetzt)?
Der folgende Text gibt an:
Ist das Versandstück, das ein Gemisch enthält, mit einem Gefahrzettel für die Nebengefahr versehen, muss eine der beiden in Klammern angegebenen technischen Benennungen die Benennung der Komponente sein, welche die Verwendung des Gefahrzettels für die Nebengefahr erforderlich macht.
(Bemerkung: hier lässt uns die Verordnung alleine, denn sie sagt nichts dazu- wenn ein Gemisch mit zwei Zetteln für die Nebengefahren versehen ist)
2. Frage: Fällt auf Grund der Ausführung: muss eine der beiden in Klammern angegebenen technischen Benennungen; die dritte technische Bezeichnung für die ätzende Komponente weg oder muss, da ein Gefahrzettel für diese Nebengefahr erforderlich war, auch diese Komponente genannt werden - also in diesem Fall Nennung aller 3 Komponenten?
3. Frage, wenn-nein-, ist es falsch alle 3 Komponenten zu nennen ?
Für Eure Stellungnahme bin ich sehr dankbar
Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: MARPOL]
#17103
28.06.2013 12:02
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Gandalf
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Hallo Marpol, zu Frage 1: so wie ich das verstehe, sollte das ausreichen zu Frage 2: nach meiner Lesart, fällt diese 3. Benennung weg zu Frage 3: ich würde sagen weitere müssen eben nicht genannt werden, können aber Gruß Gandalf
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: Gandalf]
#17104
01.07.2013 11:24
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MARPOL
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Hallo Gandalf, vielen Dank für Deine schnelle Stellungnahme. Gibst Du mir recht, dass in diesem Fall immer die Nennung der Trenngruppe im IMDG erforderlich ist, da wegen des fehlenden Gefahrauslösers für den ätzenden Stoff nicht entschieden werden kann, ob es sich um eine Säure oder eine Lauge handelt und wie dementsprechend zu stauen ist. Ich würde sogar weitergehen und behaupten, dass bei fehlendem Eintrag des 3. Gefahrauslösers (wenn dieser eine eigene Klasse hat) immer die entsprechende Trenngruppe genannt werden muss.
Gruß MARPOL
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: MARPOL]
#17105
01.07.2013 13:01
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Gandalf
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Hallo Marpol, bzgl. IMDG kenn ich mich jetzt nicht so aus. Aber ist es nicht meistens so, dass die Trennung beim Zusammenladen von den Klassen abhängt (erkenntlich durch die Gefahrzettel) und nicht von den technischen Benennungen? Gruß Gandalf
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: MARPOL]
#17106
01.07.2013 22:53
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King_Louie_21
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Hallo Martin,
da würde ich auf 3.1.4.2 in Verbindung mit 5.4.1.5.11 IMDG-Code abstellen und dem Versender unbedingt empfehlen, die Zuordnung zu einer Trenngruppe vorzunehmen.
Darüber hinaus ist für Meeresschadstoffe bei N.A.G.-Eintragungen auch 3.1.2.9.1 IMDG-Code zu beachten. Sollten die zwei als technische Benennung angegebenen Gefahrenauslöser kein Meeresschadstoff sein, wäre dieser zusätzlich anzugeben.
Schöne Grüße.
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: King_Louie_21]
#17107
02.07.2013 09:16
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Hallo, danke auch für eure Beiträge. Das sehe ich alles genauso und als MARPOL hätte ich die Marpols auch nie vergessen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />. Ich hatte das BMVBS angeschrieben, allerdings bis jetzt keine Nachricht erhalten.
Gruß Martin
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: MARPOL]
#17108
03.07.2013 13:22
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M.A.T.
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Für den Seeverkehr ginge ich direkt zur Quelle: WSP HH, 040-42866-5470. Kompetent und fair. M.A.T.
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Re: Anzahl der zu nennenden Gefahrauslöser
[Re: M.A.T.]
#17109
08.07.2013 10:25
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Hallo, danke nochmals für den Tip. Ich kann die Aussage aus jahrelanger Erfahrung bestätigen.
Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
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