LQ Tafeln am LKW
#17110
28.06.2013 10:55
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Mavo
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Moinsen,
folgende kleine Unstimmigkeit haben wir mit einem unserer EXW Spediteure. Wir haben eine Sendung mit mehr als 8to LQ nach England zu verladen. Gemäß ADR 3.4.13 & 3.4.15 muß der LKW in diesem Fall ja vorne und hinten mit den LQ kennzeichen versehen werden. Laut GGVSEB §19 Abs. 11 ist der Beförderer dafür zuständig das das Fahrzeug mit diesen Placards gekennzeichnet wird.
Der Gute Spediteur behauptet nun allerdings das es unsere Aufgabe als Versender ist, ihm diese Placards zur verfügung zu stellen.
Das sehe ich aufgrund der o.g. Rechtsvorschriften natürlich anders. Gibt es im ADR oder IMDG irgendwo nochmal einen expliziten Hinweis, das der Beförderer die Placards stellen muß ? Gemäß 1.4.2.2.1 f) ADR hat er sich nur zu vergewissern das die Placards angebracht sind.
Gruß Mavo
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Re: LQ Tafeln am LKW
[Re: Mavo]
#17111
28.06.2013 12:08
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Gandalf
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Hallo Mavo, § 19 Abs. 2 Nr.11 der GGVSEB ist da doch im ersten Teil eindeutig: "das Fahrzeug mit den erforderlichen Großzetteln (Placards) nach Abschnitt 5.3.1, den orangefarbenen Kennzeichnungen nach Abschnitt 5.3.2 und den Kennzeichen nach den Abschnitten 3.4.15, 5.3.3 und 5.3.6 auszurüsten" danach kommt dann noch die verplichtung zum Anbringen. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 28.06.2013 12:09.
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Re: LQ Tafeln am LKW
[Re: Mavo]
#17112
28.06.2013 12:23
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Gerald
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Hallo Mavo, nicht umsonst steht in der GGVSEB §19 Pflichten des Absenders im Absatz 1 Ziffer 2, "den Beförderer vor der Beförderung nach Abschnitt 3.4.12 ADR/RID/ADN in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der in begrenzten Mengen zu versendenden gefährlichen Güter zu informieren;" und somit dürfte dem Beförderer Bekannt sein, das er die Kennzeichnung nach Kapitel 3.4 dem Fahrzeugführer mitzugeben hat, siehe Beitrag von Gandalf.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.06.2013 12:25.
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Re: LQ Tafeln am LKW
[Re: Gerald]
#17113
28.06.2013 12:40
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Mavo
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Moinsen,
soweit war ich auch, ich hatte nur eine Kleinigkeit übersehen, die Sendung geht nach England, demnach ist der IMDG ja auch verbindlich. Nun muss da nach 5.3 IMDG die Kennzeichnung der Beförderungseinheit durch den Absender durchgeführt werden. Da ist eine Kennzeichnung aber nur an 3 Seiten des Trailers vorgesehen, nach ADR 3.4.15 aber zusätzlich noch vorne an dem LKW.
Gruß Marco
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Re: LQ Tafeln am LKW
[Re: Mavo]
#17114
28.06.2013 13:23
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Gandalf
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Hallo Mavo, das wäre dann ja wohl § 9 Abs. 2 Nr. 2 GGVSee: "Der für das Packen oder Beladen einer Beförderungseinheit jeweils Verantwortliche darf ... 2.Beförderungseinheiten zur Beförderung nur übergeben, wenn sie nach Maßgabe des Kapitels 3.2 in Verbindung mit dem Kapitel 3.3, dem Kapitel 3.4, den Abschnitten 5.1.1 bis 5.1.4 und 5.1.6, dem Kapitel 5.3 und dem Unterabschnitt 5.5.2.3 des IMDG-Codes gekennzeichnet, beschriftet und plakatiert sind. Für das 4. Kennzeichen wäre dann ADR/GGVSEB anzuwenden. Gruß Gandalf
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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