Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
LQ Tafeln am LKW #17110 28.06.2013 10:55
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 84
M
Mavo Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 84
Moinsen,

folgende kleine Unstimmigkeit haben wir mit einem unserer EXW Spediteure.
Wir haben eine Sendung mit mehr als 8to LQ nach England zu verladen.
Gemäß ADR 3.4.13 & 3.4.15 muß der LKW in diesem Fall ja vorne und hinten mit den LQ kennzeichen versehen werden.
Laut GGVSEB §19 Abs. 11 ist der Beförderer dafür zuständig das das Fahrzeug mit diesen Placards gekennzeichnet wird.

Der Gute Spediteur behauptet nun allerdings das es unsere Aufgabe als Versender ist, ihm diese Placards zur verfügung zu stellen.

Das sehe ich aufgrund der o.g. Rechtsvorschriften natürlich anders.
Gibt es im ADR oder IMDG irgendwo nochmal einen expliziten Hinweis, das der Beförderer die Placards stellen muß ? Gemäß 1.4.2.2.1 f) ADR hat er sich nur zu vergewissern das die Placards angebracht sind.

Gruß
Mavo

Re: LQ Tafeln am LKW [Re: Mavo] #17111 28.06.2013 12:08
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Mavo,
§ 19 Abs. 2 Nr.11 der GGVSEB ist da doch im ersten Teil eindeutig: "das Fahrzeug mit den erforderlichen Großzetteln (Placards) nach Abschnitt 5.3.1, den orangefarbenen Kennzeichnungen nach Abschnitt 5.3.2 und den Kennzeichen nach den Abschnitten 3.4.15, 5.3.3 und 5.3.6 auszurüsten" danach kommt dann noch die verplichtung zum Anbringen.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 28.06.2013 12:09.
Re: LQ Tafeln am LKW [Re: Mavo] #17112 28.06.2013 12:23
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Hallo Mavo,
nicht umsonst steht in der GGVSEB §19 Pflichten des Absenders im Absatz 1 Ziffer 2, "den Beförderer vor der Beförderung nach Abschnitt 3.4.12 ADR/RID/ADN in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der in begrenzten Mengen zu versendenden gefährlichen Güter zu informieren;" und somit dürfte dem Beförderer Bekannt sein, das er die Kennzeichnung nach Kapitel 3.4 dem Fahrzeugführer mitzugeben hat, siehe Beitrag von Gandalf.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.06.2013 12:25.
Re: LQ Tafeln am LKW [Re: Gerald] #17113 28.06.2013 12:40
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 84
M
Mavo Offline OP
Vollmitglied
OP Offline
Vollmitglied
M
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 84
Moinsen,

soweit war ich auch, ich hatte nur eine Kleinigkeit übersehen, die Sendung geht nach England, demnach ist der IMDG ja auch verbindlich. Nun muss da nach 5.3 IMDG die Kennzeichnung der Beförderungseinheit durch den Absender durchgeführt werden. Da ist eine Kennzeichnung aber nur an 3 Seiten des Trailers vorgesehen, nach ADR 3.4.15 aber zusätzlich noch vorne an dem LKW.

Gruß
Marco

Re: LQ Tafeln am LKW [Re: Mavo] #17114 28.06.2013 13:23
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Apr 2003
Beiträge: 1,086
Hallo Mavo,
das wäre dann ja wohl § 9 Abs. 2 Nr. 2 GGVSee: "Der für das Packen oder Beladen einer Beförderungseinheit jeweils Verantwortliche darf ...
2.Beförderungseinheiten zur Beförderung nur übergeben, wenn sie nach Maßgabe des Kapitels 3.2 in Verbindung mit dem Kapitel 3.3, dem Kapitel 3.4, den Abschnitten 5.1.1 bis 5.1.4 und 5.1.6, dem Kapitel 5.3 und dem Unterabschnitt 5.5.2.3 des IMDG-Codes gekennzeichnet, beschriftet und plakatiert sind.
Für das 4. Kennzeichen wäre dann ADR/GGVSEB anzuwenden.
Gruß Gandalf


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Shippers Declaration
von M.A.T. - 23.04.2025 20:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3