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LQ-Zeichen fast ganz überklebt #17131 03.07.2013 10:50
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Jackaroo Offline OP
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Hallo zusammen,

ich bräuchte mal eure Meinung / eure Expertise <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Wir versenden nicht-Gefahrgutware und verwenden dazu vorgedruckte LQ-Kartons.
Durch das Etikett der Ware wird das LQ-Zeichen leider nicht ganz überklebt (siehe Anhang). Wir haben jetzt einen Streit mit unserem Kunden darüber ob das nun erlaubt oder verboten ist. Meiner Meinung nach ist das LQ-Zeichen ausreichend unkenntlich gemacht.

Da wir fast alles als LQ verschicken haben wir aus Kostengründen nur vorgedruckte Kartons.

Bin gespannt auf eure Meinungen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

MfG
Jackaroo

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17784-LQüberklebt.jpg (0 Bytes, 392 Downloads)
Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17132 03.07.2013 11:41
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heido Offline
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Hallo Jackaroo,

das ist aus meiner Sicht völlig OK. Denn wenn das LQ Zeichen auch nur leicht überklebt wäre dann wäre es ja auch schon nicht i.O.
In 5.2.1.1 ist im ADR beschrieben, dass die Kennzeichnung deutlich und dauerhaft sein muss. Bei der von dir überklebten Raute ist die Kennzeichnung nicht mehr zu sehen und somit OK.

Gruß
Heido

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: heido] #17133 03.07.2013 12:52
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Jackaroo Offline OP
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Hallo Heido,

vielen Dank für deinen Beitrag.
Das mit dem deutlich und dauerhaft als Begründung klingt für mich sehr einleuchtend.

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: heido] #17134 03.07.2013 12:59
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
naja im Prinzip wäre dagegen nichts zu sagen, man kann ja auch gebrauchte Verpackungen nutzen. Aber ein gewisser fader Beigeschmack bleibt doch.
heido sagt, Zeichen nicht deutlich und dauerhaft, daher ok weil ja gar kein Gefahrgut.
Man kann aber auch aus der anderen Richtung gucken: Kennzeichen nicht ordnungsgemäß (weil vielleicht ein "Trottel" falsch geklebt hat) also Bußgeld. Im Falle einer Kontrolle kommt es möglicherweise zu Verzögerungen, weil erst mal geklärt werden muss: kein Gefahrgut oder falsch gekennzeichnetes Gefahrgut?
Besser wäre wohl ein vollständiges Überkleben.
Wie wäre das bei einer Kontrolle mit einem unvollständig abgeklebten Gefahrzettel Nr. 7 <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17135 03.07.2013 13:35
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M.A.T. Offline
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Die aktuell geltende GGVSEB hat in § 23a(1) Nr. 5 explizit die Entladerpflicht, auch unzutreffende Kennzeichnungen nach 3.4 ADR zu entfernen. Dies dient der Sicherheit, um Falschinterpretationen und -handlungen zu vermeiden. Für den Verpacker/Versender kann sinngemäß nichts anderes gelten.
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 03.07.2013 13:36.
Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: M.A.T.] #17136 03.07.2013 14:04
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Jackaroo Offline OP
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@ Gandalf,
vielen Dank für den Beitrag. Das mit dem Gefahrzettel Nr. 7 ist natürlich auch ein einleuchtendes, wenn auch extremes <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />, Beispiel. In so einem Fall wurde ich auch nicht nach einer Lösung suchen&#8230;es wäre ein &#8222;no go&#8220;.
Vollständiges Überkleben wäre mir auch am liebsten (oder halt blanko Kartons) aber dafür braucht man größere Etiketten, was mit Mehrkosten verbunden ist bzw. welche die Maschine dann evtl. nicht bedienen kann. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

@M.A.T.,
vielen Dank für den Beitrag aber ich weiß nicht ob man vom Entladen von Containern u.ä. auf das Versenden von nicht-Gefahrgutware schließen kann.

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: M.A.T.] #17137 03.07.2013 16:27
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HolgerT Offline
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... ich beschäftige mich auch schon seit längerem mit der Geschichte "Entfernen der Gefahrzettel von leeren gereinigt Verpackungen", ich habe dazu bislang Nichts gefunden, so gibt es also nicht die Pflicht des Entfernens wie z.B. bei den Großzettel (Placards) bei denen es klar geregelt ist.

Zu dem eigentlichen Punkt hier ist sicher nachzuvollziehen, dass man am besten vollständig entfernt/überklebt.
wer aber sagt in diesem konkreten Bsp., dass es sich um ein "LQ-Zeichen" handelt? Ich kann es als Außenstehender zwar vermuten, ist aber sicher etwas weit hergeholt, bei zwei Winkel und zwei Dreiecken.

Ansonsten ist ein Gefahrzettel, der etwas überklebt fehlerhaft (also nicht vorhanden?) und ein fast vollstandig überklebter Gefahrzettel ist nun auch wieder nicht richtig ... schönes Gefahrgutrecht, Alles ist geregelt, aber kaum Etwas ist eindeutig und klar ...

Gruß,
Holger.

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17138 03.07.2013 18:05
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Jackaroo,

in Nr. 5-4 RSEB heißt es: "Als beschädigt, aber noch verwendbar sind Gefahrzettel anzusehen, wenn auf einem Teil des Gefahrzettels die Hinweise auf Gefahren wie Symbole oder Ziffer der Klasse erkennbar sind und der Informationsgehalt des Gefahrzettels erkennbar bleibt." Dieser Satz wäre aus meiner Sicht evtl. als Interpretationshilfe für Deinen Fall anwendbar.

Euer Kunde ist der Empfänger oder hat der Kunde hier eine andere Funktion? Selbst wenn man die überklebten LQ-Aufkleber noch als gültig ansehen will, dann wären mir für den Empfänger von begrenzten Mengen keine besonderen Pflichten bekannt und empfängerseitig keine zusätzlichen Vorkehrungen zu treffen.

Nichtsdestotrotz wäre es schöner, wenn die LQ-Label überhaupt nicht sichtbar/erkennbar wären. Das macht einen professionelleren Eindruck.

=========================================

@HolgerT: Leere, gereinigte Verpackungen oder Verpackungen, die so behandelt sind, dass sie keine Gefahr mehr aufweisen, sind gem. Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR vollständig freigestellt. Kennzeichungen dürfen im Rahmen des 1.1.3.5 ADR auf der Verpackung verbleiben, so dass beim "Wiederbefüllen" die bestehenden Kennzeichnungen weiter verwendet werden können. Der 1.1.3.5 ADR ist darüber hinaus auch für neue Kartons anwendbar, die bereits vom Verpackungshersteller mit Gefahrkennzeichnungen vorab bedruckt wurden.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 03.07.2013 18:22.
Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: King_Louie_21] #17139 04.07.2013 06:42
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Jackaroo Offline OP
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Hallo King Louie 21,
vielen Dank für deinen Beitrag. Dein genannter Satz ist gut und ich werde ihn bestimmt verwenden. Nur leider kann man den Satz ja auch wieder in beide Richtungen auslegen. Personen, die mit GG zu tun haben, wissen sofort, dass es sich dabei mal um ein LQ-Zeichen gehandelt hat. Also könnte hier ein Kontrolleur sagen, dass es sich um ein nicht ordnungsgemäßes Kennzeichen handelt.

Leider hat der Kunde noch eine weitere Funktion, was die Angelegenheit etwas wichtiger/komplizierter macht. Der Kunde ist auch gleichzeitig unsere Konzernmutter. Hier sollte daher alles Hand und Fuß haben, was in dieser Sache wohl etwas schwierig wird.

Hätte ich es in der Hand würde ich entweder blanko Kartons oder größere Etiketten bestellen aber meine Aufgabe ist ja lediglich abzuprüfen ob es verboten ist oder nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17140 04.07.2013 09:23
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heido Offline
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Hätte ich es in der Hand würde ich entweder blanko Kartons oder größere Etiketten bestellen aber meine Aufgabe ist ja lediglich abzuprüfen ob es verboten ist oder nicht.


Hallo Jackaroo,
und wieso klebst du nicht einfach zwei Aufkleber nebeneinander?
Dann hättest du alles überklebt und die Probleme aus der Welt geschafft.

Gruß
Heido

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: heido] #17141 04.07.2013 09:35
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Jackaroo Offline OP
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Hallo Heido,

nette Idee, aber das ist wieder mit Mehrkosten verbunden da doppelte Menge an Etiketten. Bin mir auch nicht sicher ob die Maschine das hinbekommen würde.

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17142 04.07.2013 10:15
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Hmm, ich habe mir mal den Spaß gemacht und den Versandaufkleber mittels Photoshop um 45° gedreht. Selbst bei Berücksichtigung perspektivischer Größenveränderungen müsste der Aufkleber dann den LQ-Vordruck vollständig überdecken. (siehe Foto-Montage im Anhang)

Ist also theoretisch eine Möglichkeit, dem Problem aus dem Wege zu gehen. Wäre nur zu klären, ob das gewinkelte Aufbringen bei euch technisch machbar ist.

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----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17143 04.07.2013 10:56
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heido Offline
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nette Idee, aber das ist wieder mit Mehrkosten verbunden da doppelte Menge an Etiketten


Hallo Jackaroo,
wenn nur die Kosten das Problem sind, dann solltet ihr mal gegenrechnen was es kostet, wenn ihr tatsächlich bei einer Kontrolle ein Bussgeld bekommt. Das wäre sicherlich teurer und auch noch mit einigem Aufwand (Anhörung, Stellungnahme etc.) verbunden.
Eine gute Idee ist aber auch die Möglichkeit von UHeins - wenn es technisch möglich ist.

Gruß
Heido

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: heido] #17144 05.07.2013 08:10
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Jackaroo Offline OP
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Ist wirklich eine nette Idee mit dem schrägen Etikett <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Von der technischen Seite sehe ich eine Möglichkeit, aber von Seiten des Gefahrstoffrechts sehe ich Probleme.
Es ist gefordert: "Ein Kennzeichnungsetikett wird fest auf einer oder mehreren Flächen der Verpackung angebracht, die den Stoff oder das Gemisch unmittelbar enthält, und ist waagerecht lesbar, wenn die Verpackung in üblicher Weise abgestellt wird."
Hier könnte dann ein kleinkarierter Kontrolleur das schräge Etikett bemängeln. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />

P.s. Kann mir jemand sagen wie hoch so ein mögliches Bußgeld sein könnte?

MfG
Jackaroo

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Jackaroo] #17145 05.07.2013 12:30
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Gandalf Offline
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Hallo Jackaroo,
ich denke nicht, dass hier tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird. Dazu fehlt es meiner Meinung nach schon an der rechtlichen Grundlage, es handelt sich ja nicht um Gefahrgut. Aber man muss mit zusätztlichem Aufwand/Verzögerungen rechnen, ich hatte das ja schon angedeutet. Das kann sein, dass man eine Anhörung bekommt und die "falsche" Anschuldigung dann wieder aus der Welt schaffen muss (unter Umständen mit Hilfe eines Anwalts), heißt Zeit und Kosten. Oder aber (jetzt wieder ein bißchen übertrieben dargestellt):
Ihr versendet noch schnell am Freitag nachmittag an euren Kunden für seine Wochenendproduktion und geht dann ins Wochenende. Das Fahrzeug kommt einige Stunden später in eine Kontrolle und der Beamte vermutet Gefahrgut, nicht ordentlich gekennzeichnet. In eurer Firma ist jetzt niemand mehr zu erreichen, der ihn aufklären könnte, dass es kein Gefahrgut ist. Also wird der Wagen vorsichtshalber festgesetzt, bis das dann am Montag geklärt werden kann. Und deine Kunde wartet wegen seiner Wochenendproduktion. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Gandalf] #17146 31.07.2013 13:10
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Claudi Offline
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Könnte, hätte, würde. Das schwebt alles in extremst akademischen Dimensionen.

Wir haben nicht Nicht-GG, man sieht kleine Ecken der (für uns als Experten bekannten) LQ-Raute. Das könnten auch Ecken irgendeines anderen rautenförmigen Aufdruckes (Firmenlogo?) sein, theoretisch. Das Verwenden der Kartons und Überkleben mit dem Etikett ist eine pragmatische Lösung. Es gibt keinen Grund, das zu beanstanden oder gar den Transport aufzuhalten und ich würde als Absender erstmal darauf setzen und es "riskieren". Man könnte ja noch ein dickes "kein Gefahrgut!" in die Papiere drucken. Weitere Kosten durch schräges Bedrucken, größere Aufkleber würde ich nicht als sinnvoll erachten, solange die kleinen Etiketten noch vorhanden sind. Sind die alle, kann man ja größere anschaffen. Blanko-Kartons wären schön, aber sind eine Kostenfrage. Kosten und Nutzen sollten hier abgewogen werden, da keine Sicherheitsbeeinträchtigung droht.

Was wäre denn, wenn durch grobes Handling das Etikett mal reicht abreißt und das LQ-Zeichen deutlicher zu sehen wäre? Panik?

Eine relativ bekannte Parfümerie (nicht Douglas!) verschickt regelmäßig im großen Stil LQ-Päckchen, die haben eine Raute (ohne Innenleben, keine Ecken, keine UN-Nummer, nix) aufgedruckt und wenn sich GG im Päckchen befindet, wird mit einem winzigen Stempel "L.Q." reingestempelt. Unzulässig in jeglicher Hinsicht (hab ich denen auch schon gesagt, sie wollen irgendwann irgendwie umstellen) aber aufgehalten wurde sowas wohl noch nie.

Re: LQ-Zeichen fast ganz überklebt [Re: Claudi] #17147 12.08.2013 10:20
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Jackaroo Offline OP
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...komme gerade aus dem Urlaub, daher die verspätete Reaktion...

@Claudi: vielen Dank für deinen Beitrag. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

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