Hallo Baxter,
könnte ich meines erachtens das Anbringen durch eine Schnur ja unterlassen ..
Auf dem Gefahrzettel sollte schon alles zu erkennen sein, und dann kann das Verwenden einer Schnur oder Ähnliches schon nützlich sein. Ich hänge Dir mal ein Bild aus dem Bereich der Klasse 7 an.
Im ADR 2015 wird unter Absatz 5.2.2.2.1 genau beschrieben, welche Größe, welche Maße u.ä. bei den Gefahrzetteln einzuhalten sind.
Dann dürften viele Fragen in diesem Zusammenhang entfallen bzw. bei den Kontrollen weniger vorkommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />