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Restanhaftungen am Container #17196 12.07.2013 08:20
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir senden unseren Kunden u.a. Lack welcher Gefahrgut ist in Stahlcontainern. Wenn wir diese vom Kunden wieder zurückbekommen, sind meist Restanhaftungen am Container außen.
Das Gefahrgutrecht schreibt vor, dass außen an den Verpackungen keine Produktanhaftungen sein dürfen.
Wie verhält es sich, wenn kein Gefahrgut transportiert wird? Muss man auch bei einem Transport von Nichtgefahrgut mit Bußgeld rechnen, wenn außen an der Verpackung Restanhaftungen sind?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Restanhaftungen am Container [Re: Christin1975] #17197 12.07.2013 08:51
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Gandalf Offline
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Hallo Christian1975,
kurze Verständnisfrage: Was macht der Kunde mit eurem Lack, die Container streichen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> Nee mal ernst, sind das wirklich Lackreste als Gefahrgut, die da am Container haften oder doch nur die getrockente Farbe/Lack? Die dürfte ihre Gefahrguteigenschaft verloren haben und somit nach Gefahrgutrecht kein Problem darstellen.
Gruß Gandalf

Re: Restanhaftungen am Container [Re: Gandalf] #17198 12.07.2013 10:51
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Christin1975 Offline OP
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Hallo Gandalf,

am Container außen ist der Lack angetrocknet.
Ich dachte immer, egal ob angetrocknet oder nicht, die Verpackung muss außen immer sauber sein.
Muss das auch bei Nichtgefahrgut sein?


Viele Grüße

Christin
Re: Restanhaftungen am Container [Re: Gandalf] #17199 12.07.2013 11:29
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Rumpelbirne Offline
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Hallo,

passend zu diesem Thema stell ich mir die Frage, ob ein Container generell als Verpackung anzusehen ist?

Re: Restanhaftungen am Container [Re: Rumpelbirne] #17200 12.07.2013 11:38
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

Sie hat sich wahrscheinlich nur nicht richtig ausgedrückt. Sie meint wohl einen IBC.

Ich will mal ketzerisch sein. Ich hoffe die Farbe weißt keine zusätzliche Umweltgefährdung auf. Ansonsten wäre Sie im getrockneten Zustand vielleicht UN-Nr. 3077:-)und die Anhaftung am Versandstück wäre dann doch gefahrgutrechtlich zu betrachten.

Gruß

Udo

Re: Restanhaftungen am Container [Re: Udo Freitag] #17201 12.07.2013 12:54
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Gandalf Offline
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Hallo Udo,
Antwort auf
Ich will mal ketzerisch sein. Ansonsten wäre Sie im getrockneten Zustand vielleicht UN-Nr. 3077:-)und die Anhaftung am Versandstück wäre dann doch gefahrgutrechtlich zu betrachten
Nach der Ketzerei kommt glaube ich die Inquisition: Dann müsste alles was einen Anstrich hat auf den Prüfstand.
Das wiederum könnte eine unglaubliche Einnahmequelle für "Vater Staat" sein oder die Sachverständigen, die dann jeweils bescheinigen, dass gerade dieser Anstrich kein Gefahrgut ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Re: Restanhaftungen am Container [Re: Christin1975] #17202 12.07.2013 22:53
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Christin,

die Frage möchte ich mal umdrehen: Wer soll sich an einem äußerlich verschmutzten oder verdreckten Behältnis stören, wenn keine Gefahr davon ausgeht? Das ist zwar nicht unbedingt der schönste Anblick, aber ansonsten kann da doch nichts passieren.

Wie äußerliche Restanhaftungen mit gefährlichen Eigenschaften aus Sicht des Gefahrgutrechts zu bewerten sind, haben die Kollegen ja bereits dargestellt.

Sind Eure Lacke so gering belastet, dass sie nicht mehr als Gefahrgut zu klassifizieren sind, aber gefahrstoffrechtlich mit GHS-Symbolen und mit R-/S-Sätzen oder H-/P-Sätzen gekennzeichnet? Bei solchen Restanhaftungen würde ich auch aufpassen, wenn nicht eingetrocknet. Das wäre dann ein Thema für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Schöne Grüße.

Re: Restanhaftungen am Container [Re: King_Louie_21] #17203 13.07.2013 11:21
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sonnenblume85 Offline
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Hallo,

ich wäre an dieser Stelle vorsichtig. Ich kenne solche Diskussionen und muss sagen, dass bei Gefahrgutverpackungen keine Anhaftungen vorhanden sein sollten.
Im Falle einer Polizeikontrolle, sagen wir mal in Bayern (da kommen die meisten Anhörungen her), kann es schnell zu einer Anhörung kommen. Da ihr wohl nicht nachweisen könnt, dass es sich nicht um gefährliche Anhaftungen handelt.
Ich kenne dieses Problem aus dem Tankwagenbereich.. hier wird peinlich genau auf Anhaftungen geachtet, weil es mal einen Polizisten gab, der mit einem Taschentuch gefährliche Anhaftungen (10-20 ml Diesel) aufgesaugt hat und daraus eine Anhörung gemacht hat! Auch kenne ich Anhörungen, wegen 100ml Harz in einem Tankwagenschlauch..
Ich rate immer davon ab.

Re: Restanhaftungen am Container [Re: sonnenblume85] #17204 13.07.2013 13:40
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Im Falle einer Polizeikontrolle, sagen wir mal in Bayern (da kommen die meisten Anhörungen her), kann es schnell zu einer Anhörung kommen. Da ihr wohl nicht nachweisen könnt, dass es sich nicht um gefährliche Anhaftungen handelt.

Hallo Sonnenblume,

kam es in diesen Fällen wegen Anhaftungen außen am IBC dann auch tatsächlich zu einem Bußgeldbescheid oder sollten die Betroffenen mit dem Anhörungsbogen nur "eingeschüchtert" werden?

Im aktuellen Thread geht um Lacke; das wären Güter der Klassen 3 oder 8 mit den UN Nummern 1263, 3066, 3469 und 3470. Der Besitzer des IBC kann doch ein farbenfreudiger Mensch sein, dem niemand verwehren will, seinen IBC bunt anzumalen, selbst in mehreren Schichten.

Wenn der Betroffene im Anhörungsbogen antwortet, dass die außen an einem IBC befindlichen, trockenen Rückstände keine Gefahrguteigenschaften mehr aufweisen, dann muss die Behörde den Nachweis führen, dass diese Anhaftungen nach wie vor gefährlich sind. Ansonsten wäre dies eine Umkehrung der Beweispflicht.

Bei Lacken ist die Argumentation aus meiner Sicht relativ einfach, vorausgesetzt, die Rückstände sind eingetrocknet. Geht es um andere Rückstände, die außen anhaften, dann kann es schwieriger werden. Eine einfache Maßnahme wäre hier das Abspritzen der Gebinde mit einem Wasserschlauch nach dem Entleeren. Damit dürften i.d.R. die relevanten Gefahren beseitigt sein, selbst wenn der Behälter dann immer noch verschmutzt aussieht. Diese Vorgehenweise ist gängige Praxis in der Abfallwirtschaft und ich denke mal, die für Abfall eingesetzten Gebinde werden eher weniger gut gepflegt als wiederverwendbare Verpackungen für Produkte, die auf den Markt gebracht werden sollen.

Schöne Grüße.

Re: Restanhaftungen am Container [Re: King_Louie_21] #17205 13.07.2013 13:52
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sonnenblume85 Offline
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okay, bei Lacken hast du recht.
Abspritzen mit dem Schlauch habe ich bisher auch schon praktiziert.

Man muss nur abschätzen, wieviel Anhaftung man hat und wohin das Wasser läuft!


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