Kennzeichnung
#17236
15.07.2013 11:49
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krottendorfer
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Hallo ADR-Kollegen/inner,
bekomme Strafe wegen Kennzeichnungsmängel. Folgender Sachverhalt: 1 Palette mit 40 Säcken, foliert, wurde versendet. Die 25 kg Säcke sind mit Gefahrzettel 5.1 und UN1498 auf der Oberseite gekennzeichnet. Da die Kennzeichnung auf der Oberseite der Palette sichtbar ist, wurde auf die Kennzeichnung "Umverpackung" auf der Folierung verzichtet. Frage: Wo gibt es im ADR eine Fundstelle die besagt, dass Gefahrzettel, UN + Nummer und "Umverpackung" nur seitlich angebracht werden darf. Bin gespannt!
Schöne Grüße aus Österreich Krottendorfer
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Re: Kennzeichnung
[Re: krottendorfer]
#17237
15.07.2013 12:36
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King_Louie_21
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Hallo Franz, mit den österreichischen Befindlichkeiten kenne ich mich jetzt nicht im Detail aus, konnte aber im Vollzugserlass des BMVIT (GZ: 159.103/1-II/ST8/07, 22.02.2007) folgenden Passus finden: - 1. «Sichtbar» im Sinne von 5.1.2.1 lit. a ist objektiv zu interpretieren. Sind Versandstücke z.B. mit einer ausreichend durchsichtigen Folie umgeben, so ist von Sichtbarkeit der Kennzeichnungen dieser Versandstücke auszugehen, wenn alle für die enthaltenen Güter repräsentativen Kennzeichnungen/Gefahrzettel sichtbar sind.
2. Die Anforderungen in 5.2.1.2 und 5.2.2.2.1 bezüglich Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit von Aufschriften und Gefahrzetteln auf Versandstücken sind sinngemäß auch an die Kennzeichnung bei Umverpackungen zu stellen (hinsichtlich Kennzeichnung von Umverpackungen für «LQ»-Versandstücke siehe die Ausführungen zu 3.4.7).
5.2.1.2 besagt dann weiter, dass die Kennzeichnung gut sichtbar und lesbar sein muss. Wenn man bei einer auf dem Boden abgestellten Palette die Kennzeichnung der Versandstücke ohne Hilfsmittel (Klettern auf eine Leiter o.ä.) erkennen und lesen kann, dann ist die Anforderung aus meiner Sicht erfüllt, egal ob sich die Kennzeichnung oben oder an der Seite befindet. Schöne Grüße.
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Re: Kennzeichnung
[Re: King_Louie_21]
#17238
19.07.2013 10:26
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krottendorfer
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Danke King Louie, bestätigt auch meine Ansicht. Klarer Fall von Einspruch !
LG Franz Krottendorfer
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Re: Kennzeichnung
[Re: krottendorfer]
#17239
23.07.2013 14:19
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DJSMP
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Wenn die Kennzeichnung und Bezettelung der Säcke von oben sichtbar ist, entfällt die Wiederholung der Kennzeichnung und Bezettelung sowie der Ausdruck Umverpackung außen an der Palette. Auch für mich ist nirgends gesagt, dass im ADR die Kennzeichnung von Versandstücken und Umverpackungen nur an der Seite erfolgen kann.
Gib ihnen Feuer!
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Re: Kennzeichnung
[Re: DJSMP]
#17240
23.07.2013 15:12
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Gerald
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Hallo DJSMP, Auch für mich ist nirgends gesagt, dass im ADR die Kennzeichnung von Versandstücken und Umverpackungen nur an der Seite erfolgen kann.
Stimmt nicht ganz, denn im ADR unter 5.2.1.4 bzw. 5.2.2.1.7 steht: " Großpackmittel (IBC) mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Litern und Großverpackungen sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit Gefahrzetteln zu versehen.". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> "Großpackmittel" und "Großverpackungen" sind nun mal Versandstücke.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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