ich bin der Neue <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> und hätte gleichmal eine Frage. Wie müssen "gestresste, beschädigte, überbeanspruchte Li-Ionen Batterien transportiert werden (ADR). Ich meine nicht die kleinen Batterien ich meine die großen, die für unsere zukünftigen PKW,s. Vielen Dank
wird etwas "heikel" werden. SV 661 erlaubt den Transport nur mit behördlicher Genehmigung. Die in SV 661 angesprochene SV 636 ist für eure Babys nicht zutreffend. Am 14.06.2013 wurde aber die Multilaterale Vereinbarung M 259 von Deutschland gezeichnet, gibt`s aber momentan nur in der engl. u. fr. Version (siehe Anhang).
Wie müssen "gestresste, beschädigte, überbeanspruchte Li-Ionen Batterien transportiert werden (ADR).
Um die Frage zu beantworten, braucht man erst einmal die UN Nummer, ich denke es ist UN 3480 oder UN 3481, dann könnten Dir vielleicht die SV 636 oder 661 eine Erleichterung bringen. Wenn die Menge nach 1.1.3.6 nicht überschritten wird, dann kann dieser Unterabschnitt genutzt werden. Ansonsten ganz normaler ADR Transport.
Hi, ja so sehe ich das auch. Die zuständige Behörde soll die BAM sein aber der Zuständige Sachbearbeiter hat noch Urlaub. Wenn der wieder im Büro ist weiß ich mehr! Viele Grüße
... das ging ja mal flott mit der deutschen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Übersetzung <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />