Hallo Susann,
aus meiner Sicht bezieht sich die in 5.2.1.1 vorgeschriebene Standard-Zeichenhöhe von 12 mm (> 60 L) bzw. 6 mm (> 30 L) ausschließlich auf die Buchstaben UN und die UN-Nummer.
Der richtige technische Name muss gem. 5.2.1.2.1 (lediglich) gut sichtbar und lesbar sein. Als Orientierungshilfe für die Lesbarkeit lassen sich ggf. die Vorgaben im Gefahrstoffrecht heranziehen: In Fußnote 21 zur TRGS 200 wird eine Schriftgröße von mindestens 4 mm für die Bezeichnung eines Gemisches auf dem Gefahrstoff-Etikett einer Verpackung empfohlen. 4 mm Zeichengröße bedeuten eine Erkennungsweite von ca. 1 m (siehe Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3, Tabelle 3).
Schöne Grüße.
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 01.08.2013 18:16.