Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,
ich habe noch einmal eine Frage an euch, die ich keinem Forum direkt zu ordnen kann.
Es geht darum, dass ein Partner von uns noch große Bestände an Produkten als UN 1993 hat. Jetzt haben sich in diesem Monat die Sicherheitsdatenblätter geändert und nun ist dieses Produkt UN 3295, weil es passender für den Stoff ist.
Jetzt ist meine Frage, muss unser Partner alle Versandstücke sofort umlabeln, oder kann er den jetzigen Bestand noch unter UN 1993 weiterverkaufen, sofern er die alten SDB bereithält?
Wie würde das aussehen, bei dem Kunden von unserm Partner muss dieser dann auch alles umlabeln?
Ich hoffe, Ihr könnt mir bei diesem schwierigen Fall helfen, vielen Dank im Voraus!!