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Früher UN 1993 heute UN 3295 #17307 06.08.2013 13:17
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Pablo Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutgemeinde,

ich habe noch einmal eine Frage an euch, die ich keinem Forum direkt zu ordnen kann.

Es geht darum, dass ein Partner von uns noch große Bestände an Produkten als UN 1993 hat. Jetzt haben sich in diesem Monat die Sicherheitsdatenblätter geändert und nun ist dieses Produkt UN 3295, weil es passender für den Stoff ist.

Jetzt ist meine Frage, muss unser Partner alle Versandstücke sofort umlabeln, oder kann er den jetzigen Bestand noch unter UN 1993 weiterverkaufen, sofern er die alten SDB bereithält?

Wie würde das aussehen, bei dem Kunden von unserm Partner muss dieser dann auch alles umlabeln?

Ich hoffe, Ihr könnt mir bei diesem schwierigen Fall helfen, vielen Dank im Voraus!!

Re: Früher UN 1993 heute UN 3295 [Re: Pablo] #17308 06.08.2013 17:03
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Pablo

meine Antwort darauf lautet: EIGENTLICH, ABER

Der Auftraggeber des Absenders bzw. der Absender sind für die korrekte Klassifizierung verantwortlich. Gem. Unterabschnitt 2.1.2.5 ADR ist die zutreffendste Sammeleintragung zu verwenden (Gattungseintragung vor spezifischer n.a.g.-Eintragung vor allgemeiner n.a.g-Eintragung). UN 3295 (spezifische n.a.g.-Eintragung) hat somit Vorrang vor UN 1993 (allgemeine n.a.g.-Eintragung). Das gilt unabhängig davon, was das Sicherheitsdatenblatt besagt. Soweit mal die formalen Vorschriften.

Eure Erkenntnisse sind ja anscheinend neu, wonach es sich jetzt um UN 3295 handelt. Es wird wohl schwierig sein, die bereits in Verkehr gebrachten Lieferungen zurückzurufen. Theoretisch genügt es ja auch nicht, nur die beim Großhändler befindlichen Versandstücke umzuetikettieren, sondern man müsste dann bis zum letzten Glied der Kette alle Versandstücke berücksichtigen. Das ist praktisch unmöglich und da stellt sich schon die Frage, ob dies wirklich erforderlich ist. Sicherheitstechnisch geht aus meiner Sicht in Eurem Fall keine andere Gefahr von UN 1993 als von UN 3295 aus und die Handhabungsvorschriften sind in beiden Fällen gleich. Hinzu kommt, dass für UN 1993 die SV 274 gilt und somit der genaue Gefahrenauslöser auch jedem bekannt ist. Einen tatsächlichen Erkenntnisgewinn durch die Verwendung von UN 3295 gibt es deshalb nicht.

Selbst wenn es nicht der lupenreinen Lehre entspricht, würde ich in Eurem Fall erst ab dem Stichtag der Revision des Sicherheitsdatenblatts neue Versandstücke mit der neuen UN-Nummer etikettieren, damit Kongruenz zwischen den Angaben besteht. Allerdings sollte das schon schnellstmöglich umgesetzt werden.

Schöne Grüße.

Re: Früher UN 1993 heute UN 3295 [Re: King_Louie_21] #17309 07.08.2013 08:34
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Pablo Offline OP
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Beiträge: 12
Guten Morgen King_Louie_21,

vielen vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung!

Schöne Grüße!


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