Hallo Pablo,
"
LQ Kennzeichnung " ist
kein Gefahrzettel nach Unterabschnitt 5.2.2.2, sondern ein Kennzeichen nach Abschnitt 3.4.7!!
Und da steht "
Ausgenommen für die Luftbeförderung müssen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen mit der unten abgebildeten Kennzeichnung versehen sein." und da hat das Kennzeichen Rautenform. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Aufgrund der Größe der Kartons ist es nicht anders möglich,
Dazu steht unter Abschnitt 3.4.7 letzter Satz "
Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die Abmessungen auf bis zu 50 mm × 50 mm reduziert werden, sofern die Kennzeichnung deutlich sichtbar bleibt." und das dürfte in Deinem Fall dann funktionieren.