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Angabe von EMS oder MFAG in der IMO-Declaration #1745 03.06.2004 11:50
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Hallo,
ich muß unregelmäßig Gefahrguttransporte nach IMDG durchführen. Leider stand mir bisher die aktuelle Version des IMDG nicht zur Verfügung. (Hab's nun bestellt)
Früher wurden in die IMO-Declarations die Kennziffern (EMS, MFAG) eingetagen. Inzwischen wurden die Kennziffern durch Buchstabencodes ersetzt die man auch in der Gefahrgutliste wiederfindet.
Meine Frage wäre nun wegen der Notwendigkeit, diese in dem Begleitpapier (IMO-Declaration) auch anzugeben.
Mir wurde nämlich nun gesagt ich könne die EMS, MFAG Angaben nun weglassen. Stimmt dies, oder müßte ich dies bei der jeweiligen Reederei erfragten?

Vielen Dank im Voraus


Peter.F

Re: Angabe von EMS oder MFAG in der IMO-Declaration #1746 03.06.2004 12:58
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Willi_Pape Offline
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Beiträge: 316
Hallo,
schau doch mal in dem Diskusionsbeitrag "EmS-Nummern: Änderung auf Buchstaben?" in diesem Forum. Dort wurde das Thema ausführlich behandelt.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angabe von EMS oder MFAG in der IMO-Declaration [Re: Willi_Pape] #1747 03.06.2004 13:13
A
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A
Hallo Herr Pape,
Sie haben völlig Recht wenn Sie sagen das dieses Thema bereits besprochen wurde. Und bevor ich meine Frage formulierte habe ich dies auch gelesen.

Nur fazit ist m.E. das die Angaben der EMS, MFAG als Buchstabencodes völkerrechtlich nicht verbindlich sind!

Aber an keiner Stelle ist angegeben ob die nun im dem Beförderungspapier/IMO-Declaration zwingend enthalten sein müssen!

Und DAS ist nun meine Frage
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

MfG

Peter.F

Re: Angabe von EMS oder MFAG in der IMO-Declaration #1748 03.06.2004 13:53
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
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Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo,
ich habe gerade mal nachgeschaut. In Kapitel 5.4 steht nirgends, dass der EmS Code angegeben werden muß. in dem Muster der IMO Erklärung unter 5.4.5 ist auch nirgends ein Eintrag des Codes erforderlich.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Angabe von EMS oder MFAG in der IMO-Declaration #1749 11.06.2004 14:21
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Beiträge: 81
Erwin Sigrist Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 81
Hallo Peter
Lesen Sie mal Paragraph 5.4.3.2.1 des IMDG-codes (2002-Edition). Die EmS-Codes finden Sie in Column 15 der Dangerous Goods List. Allerdings steht in 1.1.1.5 sowie bei den Erläuterung zu Column 15 auch der Hinweis "The provisions in this column are not mandatory". Ich bin aber persönlich der Meinung, dass die Angabe des EmS-Codes in der "Documentation" sinnvoll ist.

Der MFAG-Code muss nicht angegeben werden in der Deklaration.

mfg Erwin Sigrist


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