Hallo zusammen,
wir produzieren und versenden aluminiumphosphid und magnesiumphosphid. Also UN 1397 ALUMINIUMPHOSPHID, 4.3 (6.1),I,(E) und UN 2011 MAGNESIUMPHOSPHID, 4.3 (6.1),I,(E). Letztens wurden wir von einem Spediteur angesprochen, dass er unsere Ware nicht mehr befördern kann, wegen Kapitel 1.10 ADR. Wir versenden Versandstücke. Also Kartons auf Paletten. Ich bin der Meinung, dass wir kein Sicherungsplan benötigen, da unser Hauptgefahr 4.3 ist. Bei Klasse 4.3 gilt 1.10 nicht. Wie seht ihr das?