Guten Tag zusammen,
ich habe noch einmal eine Frage zur Kennzeichnung von umweltgefährdenden Stoffen im Beförderungspapier:
Wenn ich die UN Nummern in einem Programm eingebe, wirft er mir sehr viele Artikel als "umweltgefährdend" heraus, jedoch sind diese Behältnisse nicht alle mit "Fisch+Baum" gekennzeichnet.
Reicht es in diesem Fall aus, wenn man nur die gekennzeichneten Verpackungen im Beförderungspapier angebe?
Eine andere Möglichkeit habe ich ja nicht, oder? Wenn ich anhand der R-Sätze aus dem SDB die 50, 51/53 und 50/53 nehme, habe ich zwar Hinweise auf Schädigung von Wasserorganismen, aber letztlich liegt ja die Verantwortung beim Hersteller, den Stoff einzustufen.
Solange die Versandstücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind, würde ich also von dem Eintrag absehen.
Es gibt auch kleinere Verpackungseinheiten, bis 5 kg, welche mit "Fisch+Baum" gekennzeichnet sind, was nach 5.2.1.8.1 nicht erforderlich wäre - ich würde die Artikel im Beförderungspapier kennzeichnen, dürfte ja eigendlich nicht Falsch sein, oder?
Wie verhält es sich denn bei Druckgaspackungen, welche zusätzlich mit "Fisch+Baum" gekennzeichnet sind?
Vielen Dank für die Unterstützung...