Hallo Stefan,
zu China kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.
In diesem Zusammenhang möchte ich nur darauf hinweisen, dass es eine ähnliche Forderung auch im deutschen Recht gibt. § 4 Abs. 5 GefStoffV fordert, dass jeder Liefereinheit unverpackter Gefahrstoffe oder gefährlicher Zubereitungen ein Sicherheitsdatenblatt oder eine adäquate Sicherheitsinformation beizufügen ist. Das betrifft Schüttgüter und Beförderungen in Tanks, wenn diese Stoffe in Verkehr gebracht werden sollen.
Schöne Grüße.