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Organisation in der Forschung #17526 11.09.2013 10:04
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Manilla Road Offline OP
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Sehr geehrte KollegInnen,
ich bin seit kurzem in einem größeren Forschungsinstitut als interner Gefahrgutbeauftragter tätig. Es gibt hier eine recht kleinteilige Struktur, in der von vielen Abteilungen (verantwortlichen Abteilungsleitern - Forschung!) Gefahrgüter versendet werden sollen. Das Meiste läuft über ein Zentrallager, in dem die Sendungen angenommen werden und von dem aus versendet wird. Da dort nur rudimentäre Kenntnisse der Vorschriften vorhanden sind, bin ich in der Pflicht, die Klassifizierung durchzuführen und das Beförderungspapier zu schreiben etc., da das sonst schief geht. In der Forschung selbst ist keine Vorschriftenkenntnis vorhanden. Es scheint 3 Möglichkeiten der Organisation zu geben:
- Alles läuft so weiter, ich kontrolliere mich selbst: lehne ich ab
- Das Zentrallager übernimmt die Unternehmerpflichten, alles läuft zukünftig hierüber: Zentrallager lehnt ab
- die vielen Forschungsabteilungen bilden selbst aus: durch häufigen Personalwechsel aufwändig, teuer, wird abgelehnt
Mir ist klar, das ich den Unternehmer darauf hinweisen muss, dass er in der Haftung ist, solange keine beauftragten Personen geschult sind - doch wer soll geschult werden? Selbst die überwachende Behörde sagt mir, dass in der Praxis keine hochrangigen Wissenschafter als Abteilungsleiter geschult werden.
Ich sehe als vierte Möglichkeit nur, eine interne Abteilung zu schaffen, die Unternehmerverantwortung übernimmt und das nötige Fachwissen aufbaut.
Was denkt Ihr? Vielen Dank vorab-.

Re: Organisation in der Forschung [Re: Manilla Road] #17527 11.09.2013 13:24
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Gerald Offline
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Hallo Manilla Road,

Antwort auf
ich bin seit kurzem in einem größeren Forschungsinstitut als interner Gefahrgutbeauftragter tätig.


Ich gehe mal davon aus, dass Du als Gb ausgebildet bist.

Dann solltest Du zuerst prüfen, ob das Gefahrgut nach Kapitel 3.4 (LQ), Kapitel 3.5 (EQ), Unterabschnitt 1.1.3.6 oder im kennzeichnungspflichtigen Bereich versendet wird.

Im Forum gab es schon Beiträge zu diesem Thema, unter

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=3#Post17505

http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads...age=4#Post17168

Vielleicht helfen Dir diese Links

http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/sicherheit/gg/bp_hp_01.pdf


https://www.uni-kassel.de/intranet/filea...e_UniKassel.pdf

weiter, denn in diesem geht um Reglungen bei der Uni Münster bzw. Information zu Gefahrgutbeförderung der Uni Kassel.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.09.2013 15:52.
Re: Organisation in der Forschung [Re: Manilla Road] #17528 11.09.2013 16:03
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G. Homann Offline
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Hallo Manilla Road,

ich bin als Gb u.a. auch für mehrere Forschungsinstitute zuständig. Wir haben in den jeweiligen Laborabteilungen geeignete BTA`s, CTA`s oder MTA`s identifiziert, entsprechend ausgebildet und als "beauftragte Personen" schriftlich bestellt.

Gruß aus Koblenz
Günther Homann

Re: Organisation in der Forschung [Re: G. Homann] #17529 12.09.2013 14:53
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Manilla Road Offline OP
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Danke Herr Homann,
in der Praxis funktioniert die Bestellung von Laboranten zu "beauftragten Personen" wahrscheinlich auch, wenn die Grundanforderungen erfüllt sind:
- Weisungsfreiheit in Ausübung der gefahrgutrechtlichen Unternehmerpflichten,
- Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Kollegen,
- ausreichendes und tatsächlich zur Verfügung stehendes Finanzbudget
- schriftlich fixierte Vollmachten.
Leider ist das im öffentlichen Dienst mit der Bindung an den TVöD nicht einfach.

Re: Organisation in der Forschung [Re: Manilla Road] #17530 12.09.2013 21:07
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Manilla Road,

mir sind mehrere Beispiele bekannt, wo auch im Rahmen des TVöD die Übertragung von Unternehmerpflichten an den hier genannten Personenkreis (Laborant/in etc.) erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die beauftragten Personen erhalten eine relativ überschaubare Entgeltzulage, ohne dass es zu Konflikten mit dem TVöD kommt. Da sollte sich die Personalabteilung einfach mal schlau machen.

Wenn es die Leitung eines kommunalen Unternehmens oder die Leitung einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft will, dann findet sie auch einen Weg. Ansonsten muss der Leitung bewusst sein, dass sie ein Organisationsverschulden begeht. Wenn die Verantwortung nicht ordentlich geregelt ist und keine beauftragten Personen ernannt worden sind bzw. die Verantwortung nicht in den Stellen- und Aufgabenbeschreibungen der Führungskräfte geregelt ist, dann ist im Ernstfall die oberste Leitungsebene unmittelbar selbst verantwortlich.

Schöne Grüße.

Re: Organisation in der Forschung [Re: King_Louie_21] #17531 13.09.2013 10:11
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Manilla Road Offline OP
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Vielen Dank an alle Kollegen,
die Personalabteilung sieht tatsächlich einen Weg - es könnte Leistungszulagen geben. Da Geschäftsführung und forschende Abteilungsleiter entlastet werden, sollte es keine formellen Hindernisse bei der Begründung für das erhöhte Budget geben.
(Diese Funktion könnte ja noch mehr...befähigte Person für Prüfungen von Arbeitsmitteln...Unterweisungen...gut ausgebildet, örtlich verantwortlich... träum <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> ein echter stellvertretender Laborleiter...).
Manchmal kommt man alleine nicht drauf-.
Schönes Wochenende!


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