Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung #17679 09.10.2013 12:01
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 18
Y
Yoda Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Y
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 18
Hallo Gefahrgutkollegen,

folgende Fragestelluing:

Die Mindest-Schriftgröße der UN-Nr. auf Versandstücken ist mengenabhängig definiert (5.2.1.1). Wie steht es aber um die Schriftgröße der UN-Nr. auf einer Umverpackung (Stretchfolie), die mehreren Versandstücke umschließt?

Da sich auf unsren Produktetiketten auch die Gefahrgutinformationen befinden, werden diese auch außen auf die Stretchfolie (=Umverpackung) angebracht. Dabei kann die UN-Nr. auch mal unter 12mm betragen (z. B. bei 20kg Gebinden).

Muss nun die Schriftgröße auf der Umverpackung der Gesamtmenge entsprechen (z. B. 1000kg und damit >12mm) oder reicht die gebindespezifische Schriftgröße aus?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Yoda] #17680 09.10.2013 12:18
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190
Hallo Yoda,

Antwort auf
Muss nun die Schriftgröße auf der Umverpackung der Gesamtmenge entsprechen


NEIN, in Abschnitt 5.1.2 steht zur Schriftgröße nichts, außer zu Kennzeichnung mit dem Ausdruck "UMVERPACKUNG", die gut sichtbar und lesbar sein muss, ...

Natürlich sollte die Kennzeichnung nicht zu klein sein, sonst steht dann wieder was im nächsten ADR. Es muss doch nicht alles geregelt sein. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

In Abschnitt 5.1.2 a)(ii) steht noch "für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut wie nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ....mit der UN-Nummer, der Buchstabe "UN" vorangestellt ist, ...

Sollte die Kennzeichnung der Versandstücke noch zu sehen sein, dann braucht sie nicht wiederholt werden (5.1.2 a)(ii) letzter Satz), und dann ist die Schriftgröße nach 5.2.1.1 für die Versandstücke einzuhalten.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.10.2013 12:24.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Yoda] #17681 09.10.2013 12:21
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo,

meine Interpretation wäre, die UN-Nummern >12mm zu verwenden, da die Regeln für die Kennzeichnung von Versandstücken einzuhalten sind.

"...für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut wie nach
Unterabschnitt 5.2.1.1 und 5.2.1.2 für Versandstücke vorgeschrieben..."

Aufgrund dessen würde ich 5.2.1.1 direkt auf die Umverpackung anwenden, da es m.M.n. durch diesen Satz in diesem Fall gleichgesetzt ist.

Desweiteren wird an anderer Stelle, 1.6.1.25 (Übergangsvorschriften) von Versandstücken und Umverpackungen gesprochen, die den Vorschriften von 5.2.1.1 entsprechen. Deutet für mich ebenfalls auf eine gleichbehandlung hin.

Und seien wir mal ehrlich, selbst 12mm ist doch recht klein wenn ich mir eine 1m hohe Palette vorstelle.

Bin für korrekturen offen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 09.10.2013 12:42.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Stefan82] #17682 09.10.2013 14:25
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
W
Winklhofer Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
W
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 651
Servus Gefahrgutkollegen,

wenn ich das ADR richtig interpretiere, gilt für die Umverpackung die gleiche Regel wie für die in der Umverpackung enthaltenen Versandstücke. Die Schriftgröße der Umverpackung orientiert sich damit am Fassungsraum der jeweils enthaltenen Versandstücks. Wie es genau gemeint ist kann manchmal durch einen Blick in die IATA-DGR gelöst werden. Dort ist in 7.1.5.5.2 diese Interpretation auch als Sollvorschrift niedergelegt.

Beste Grüße aus Ulm
Alfred Winklhofer

Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Winklhofer] #17683 09.10.2013 14:36
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Hallo,

wenn ich die gleiche Regel auf Umverpackungen anwende kommt bei mir folgendes raus.
Ich ersetze das Wort Versandstücke mit dem Wort Umverpackung.

"Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, ist jede Umverpackung deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben vorangestellt werden, zu versehen. Die UN-Nummer und die Buchstaben müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Umverpackungen mit einem Fassungsraum von höchstens 30 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 30 kg und ausgenommen an Flaschen mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 60 Litern, bei denen die Zeichenhöhe mindestens 6 mm betragen ..."

Erst dann wende ich die gleiche Regel wirklich auf Umverpackungen an.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Yoda] #17684 10.10.2013 08:15
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
krottendorfer Offline
Profi
Offline
Profi
Registriert: Mar 2006
Beiträge: 105
Hallo Yoda,
die Zeichenhöhe bezieht sich lt. 5.2.1.1 auf den Fassungsraum des Versandstückes. Wenn die 20 kg Gebinde in deinem Beispiel die Versandstücke sind, ist die Mindestzeichenhöhe mit 6 mm vorgeschrieben. Lt. 5.1.2.1 ist eine Umverpackung u.a. nach 5.2.1.1 zu kennzeichnen, d.h. ebenfalls mind. 6 mm Zeichenhöhe, auch wenn die Palette 1000 kg wiegt.
Anderst sieht die Sache aus, wenn z.B. ein Versandstück 2 Innenverpackungen zu je 20 kg enthält. In diesem Fall hat das Versandstück einen Fassungsraum über 30 kg und somit ist die Mindestgröße mit 12 mm erforderlich, genau so auf der Umverpackung.
Soweit meine Ansicht.

Grüße aus Korneuburg
Franz Krottendorfer

Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Yoda] #17685 10.10.2013 08:58
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 18
Y
Yoda Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Y
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 18
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Es zeigt sich doch mal wieder, dass man um eine eigene Auslegung trotz aller Vorgaben oftmals nicht umhin kommt. Dabei sind die Stellungnahmen hier schon mal rechthilfreich.

(Letztendlich wird es wohl auf die >12mm hinauslaufen.)

Yoda

Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Stefan82] #17686 10.10.2013 10:15
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,190
Hallo SRiesche,

Antwort auf
Ich ersetze das Wort Versandstücke mit dem Wort Umverpackung.


Wenn das so im ADR gewollt worden wäre, dann hätte man den Abschnitt 5.1.2 nicht in das ADR aufnehmen müssen und nur unter 1.2.1 in der Begriffsbestimmung Versandstück, das Wort "Umverpackung" zusetzen.

In Unterabschnitt 5.1.2.1 a9 (ii) steht: "für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut wie nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ..."

Die Betonung liegt auf "jedes", und da ist nicht die Rede von einem Summenzug der einzelnen Versandstücke um die Schriftgröße zu bestimmen.

Wenn die Umverpackung durchsichtig ist, dann greift eh 5.2.1.1, außer die Umverpackung ist nicht durchsichtig, dann greift letzter Satz von 5.1.2.1 a) (ii).


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN-Nr. Schriftgröße auf Umverpackung [Re: Gerald] #17687 10.10.2013 10:45
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
S
Stefan82 Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
S
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Antwort auf


In Unterabschnitt 5.1.2.1 a9 (ii) steht: "für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut wie nach Unterabschnitt 5.2.1.1 ..."

Die Betonung liegt auf "jedes", und da ist nicht die Rede von einem Summenzug der einzelnen Versandstücke um die Schriftgröße zu bestimmen.


Dieses jedes sagt mMn vor allem aus, dass ich jede UN-Nummer wiederholen muss. Da steht schließlich, "für jedes enthaltene Gut" und nicht die gleichen Kennzeichnungen wie die einzelnen Versandstücke.

Die Abweichung nach unten der Schriftgröße ist doch auch nur die Ausnahme von der Regel.

"...ist jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der UN-Nummer der enthaltenen Güter, der die Buchstaben vorangestellt werden, zu versehen. Die UN-Nummer und die Buchstaben müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben, ausgenommen an Versandstücken mit einem Fassungsraum von höchstens 30 Litern..."

Grundsatz:
UN-Nummer und die Buchstaben müssen eine Zeichenhöhe von mindestens 12 mm haben.
Ausnahmen:
Versandstücke mit einem Fassungsraum von höchstens 30 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 30 kg 
Flaschen mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 60 Litern Zeichenhöhe mindestens 6 mm
Versandstücke mit einem Fassungsraum von höchstens 5 Litern oder einer Nettomasse von höchstens 5 kg angemessene Größe

Erst wird der Grundsatz geklärt, dann kommen die Ausnahmen.
Wenn ich mich nicht auf die Ausnahme berufen kann, gilt für mich das grundsätzliche.

Antwort auf
Wenn das so im ADR gewollt worden wäre, dann hätte man den Abschnitt 5.1.2 nicht in das ADR aufnehmen müssen und nur unter 1.2.1 in der Begriffsbestimmung Versandstück, das Wort "Umverpackung" zusetzen.


Dann bräuchte ich bei Umverpackungen ja nicht mal Umverpackung drauf schreiben.

Hier wird durch den Verweis auf 5.1.2.1 dieser für Umverpackungen gültig, ohne ihn komplett wiederholen zu müssen.

Soweit zu meiner Ansicht

Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 10.10.2013 12:07.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
UN0030, UN0255 und UN0456 verschwunden
von M.A.T. - 27.10.2025 18:08
Ab wann ADR 1.3 geschult?
von Bergmannsheil - 23.10.2025 13:38
1000 Pkte Regel
von M_a_r_k - 23.10.2025 12:54
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3