UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
#17845
06.11.2013 11:41
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 18
RangeJever
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 18 |
Hallo zusammen, jahrelang habe ich UN 0432 KL. 1.4S nur mit X-Verpackung versendet. X-Verpackung daher, weil wir in der Firma immer das bestmögliche eingesetzt haben. Dieses ist aber nach Auskunft eines Kollegen wohl falsch, da lt. VPA 135 die Anforderungen von Verpackungsgruppe II erfüllt werden müssen.(also Y-Verpackung)Das ist wohl seit 2013 so ?? Ist das so, weil der Karton als X- Verpackung eine evt. Explosion überstehen würde und die Druckwelle nicht entweichen könnte ?
Danke für Eure Kommentare !
Gruß
Jens
Viele Grüße
RangeJever
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: RangeJever]
#17846
06.11.2013 18:28
|
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277
Floridacargocat
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Jan 2009
Beiträge: 277 |
Die Verpackung Typ Y (entspricht Verpackungsgruppe II) ist die Minimalanforderung (siehe auch Packing Instruction 135). Wenn jemand eine bessere - sprich hoeherwertige - Verpackung einsetzen will - sprich Typ X - so gibt es keine rechtliche Gruende, welche dem wiedersprechen. Es koennten aber durchaus Fragen von der Finanzabteilung kommen, warum eine hoeherwertige Verpackung als gefordert eingesetzt wird/wurde. Es kann aber durchaus einen Sinn ergeben, die Verpackungen auf den Typ X zu standardisieren, um allen Anforderungen gerecht zu werden (koennte auch bei Rechtsfaellen sich als positiv erweisen).
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: Floridacargocat]
#17847
07.11.2013 12:44
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 18
RangeJever
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 18 |
Moin zusammen, unser Gefahrgutbeauftragter, dem ich als beauftragte Person unterstellt bin, hat folgendes angeordnet:
Noch einmal meine Rechtsauslegung: -Die allgemeinen Verpackungsvorschriften werden ausgehebelt von 4.1.5, den BESONDEREN VORSCHRIFTEN FÜR DAS VERPACKEN VON GÜTERN DER KLASSE 1. -Des Weiteren wird in 4.1.5.5 ausgesagt: ...müssen die Prüfvorschriften für die Verpackungsgruppe II erfüllen, und nicht müssen mindestens...
FAZIT: Verpackungsgruppe I ist grundsätzlich für Güter der Klasse 1 verboten!
Viele Grüße
RangeJever
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: RangeJever]
#17848
07.11.2013 12:53
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
das ist ja eine interessante Auslegung.
Verpackungen für Verpackungsgruppe I erfüllen die Voraussetzungen für Verpackungsgruppe II, da die Prüfungen die gleichen sind, allerdings unter härteren Bedingungen (z.B. Falltest aus 1,8m Höhe und nicht nur 1,2m)
FAZIT: Verpackungen für VP I erfüllen Voraussetzungen VP II!
Frag ihn doch mal, ob eine X-Verpackung die Tests für Y nicht besteht
Desweiteren kannst ihn auf 6.1.3.1 c) (i) hinweisen: aus einem Buchstaben, welcher die Verpackungsgruppe(n) angibt, für welche Bauart erfolgreich geprüft worden ist: X für die Verpackungsgruppen I, II und III ...
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 07.11.2013 13:08.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: RangeJever]
#17849
07.11.2013 16:35
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
Es gibt bei 1.4S keine frei Wahl der Verpackung, da ja erst die geeignete Verpackung zur Einstufung 1.4S führt. Bei einer Änderung der Verpackung müssen daher die Einstufungstests neuerlich durchgeführt werden!
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: DFK]
#17850
07.11.2013 17:04
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
kurz nochmal als Erklärung:
Eine X-Verpackung ist IMMER auch eine Y-Verpackung
Wenn also eine Y-Verpackung benötigt wird, kann ich jederzeit auf die X-Verpackung zugreifen.
Zuletzt bearbeitet von SRiesche; 07.11.2013 17:05.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: Stefan82]
#17851
08.11.2013 09:41
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
In der Klasse 1 kann der selbe Gegenstand in einer anderen Verpackung eine andere UN-Nummer haben. Das ist bei Zündern häufig der Fall, da geht die Klassifizirung von 1.1B bis 1.4S, je nach Verpackung. Eine Änderung der Verpackung kann daher eine Änderung der Klassifizierung bewirken und muß daher vom Prüfinstitut, das die Klassifizierungtests (in einer bestimmten Verpackung!)durchgeführt hat genehmigt werden. Vorhersagen über die Auswirkung einer geänderten Verpackung auf die Testergebnisse erfordern sicherlich sehr sehr viel Erfahrung. Also z.B. von BAM absegnen lassen!
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: DFK]
#17852
08.11.2013 09:49
|
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250
Stefan82
Urgestein
|
Urgestein
Registriert: Sep 2013
Beiträge: 250 |
Dazu hätte ich doch gern eine Quelle aus dem ADR. Ich persönlich suche nach meiner UN-Nummer, hab ne Verpackungsgruppe und ne Verpackungsanweisung und nutze die dementsprechenden Verpackungen. Im von mir zitierten Teil steht, dass eine X-Verpackung immer auch eine Y-Verpackung ist.
Bitte lass mir ein Licht aufgehen.
Grüße aus der Hauptstadt
Stefan
|
|
Re: UN 0432 KL. 1.4S nur mit Y-Verpackung versenden?
[Re: Stefan82]
#17853
11.11.2013 12:41
|
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103
forenseeker
Profi
|
Profi
Registriert: Sep 2011
Beiträge: 103 |
Guten Tag Allerseits, gemäß 2.2.1.1.2 ADR, aber auch für die übrigen Verkehrsträger, sind die Prüfungen gemäß Teil I des "Handbuchs Prüfungen und Kriterien" für Klasse 1 zu beachten. Diverse Prüfungen sind "wie zur Beförderung aufgegeben" durchzuführen (z.B. Handbuch 10.4.1.1).
Deutlicher wird es im IMDG-Code, Kap. 2.1, Bemerkung 4: Klasse 1 ist nicht mit anderen Klassen vergleichbar, als die Art der Verpackung häufig einen entscheidenden Einfluss auf die Gefährlichkeit und damit auf die Zuordnung zu einer bestimmten Klasse hat. In 2.1.3.2.4 IMDG wird eine erneute Zulassung gefordert, wenn eine neue Verpackungskonstruktion oder Verpackungsart, einschließlich einer neuen Art von Innenverpackung, verwendet wird. Und 2.1.3.3 IMDG fordert die Zuordnung der Unterklasse anhand der Prüfungsergebnisse in versandfertigem Zustand.
Die Forderung nach mindestens Y-Verpackungen stellt nur Mindestanforderungen an die zu verwendenden Verpackungen. Daher können natürlich auch X-Verpackungen verwendet werden, aber die Klassifizierung muss dann aber auch mit diesen gemäß "Handbuch Prüfungen und Kriterien" durchgeführt werden. Möglicherweise sind nicht alle Tests erneut erforderlich, wenn anhand der bereits vorliegenden Prüfergebnisse keine Umklassifizierung aufgrund der geänderten Verpackung zu erwarten ist. Dies sollte aber - wie bereits angesprochen - mit der BAM geklärt werden.
Viele Grüße Forenseeker
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|