Hallo zusammen,
stimmt es, dass eine Fortbildungs EU Bescheinigung als GGB,von 1999, keine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren hat. Die Zeiten wurden doch für alle von drei auf fünf Jahre erweitert oder nicht. In der EU Bescheinigung steht eine Gültigkeit bis 2003. Zweitens, wurde mir von unserer IHK gesagt, das man nur noch eine Prüfung machen dürfe, wenn man an einer Grundschulung mit allgemeinem Teil und einem Verkehrsträger teilgenommen hätte. In der GBV lese ich aber etwas anderes, das man eine Prüfung auch ohne Grundschulung machen dürfe. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" /> [color:"red"] [/color]