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Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB #17872 06.11.2013 16:46
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heido Offline OP
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Hallo,

wir sind zur Zeit dabei mit einem Spediteur einen Beförderungsvertrag auszuhandeln. Man kann den Absender (§2 Nr, 1 GGVSEB) in diesem Vertrag bestimmen.

Wir würden gerne dem Spediteur die Aufgaben des Absenders und des Verladers übertragen, da dieser maßgeblich an den jeweiligen Arbeiten beteiligt ist.
Hat jemand von euch einen Vordruck, Vertragsentwurf etc. wie die Wortlaute hierzu dann sein müssen, an dem man sich orientieren könnte?

Schon mal vielen Dank
heido

Re: Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB [Re: heido] #17873 06.11.2013 17:00
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GG1 Offline
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Hallo heido,

schau Dir mal 8.2 und 8.3 des VCI Anforderungsprofils an

https://www.vci.de/Downloads/AP-Straße%202013_24.09.2013.pdf

Grüße
GG1

PS: Als Verlader werdet ihr wahrscheinlich nicht so ohne weiteres rauskommen, siehe GGVSEB § 2 Nr. 3 letzter Absatz.

Zuletzt bearbeitet von GG1; 06.11.2013 17:08.
Re: Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB [Re: GG1] #17874 06.11.2013 17:25
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heido Offline OP
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Hallo GG1,

erst mal vielen Dank für die schnelle Hilfe <img src="/ubbthreads/images/graemlins/laugh.gif" alt="" />

Guter Hinweis auf den letzten Absatz - man soll halt immer bis zu Ende lesen.

Wenn ich die von dir genannten Punkte aus dem Anfoderungsprofil VCI richtig interpretiere (Punkt 8.2) dann müssten wir unsere Systeme so umstellen, dass nicht mehr wir als Absender erscheinen sondern der Spediteur.
Aber das muss man dann doch sicherlich noch vertraglich mit dem Spediteur regeln - oder?

Gruß
heido

Re: Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB [Re: heido] #17875 06.11.2013 22:50
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GG1 Offline
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Hallo heido,

das ganze (schriftlich!) vertraglich zu regeln halte ich für sinnvoll.

Grüße
GG1

Re: Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB [Re: GG1] #17876 07.11.2013 07:39
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Udo Freitag Offline
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Hallo,

ich persönlich würde von der Delegation von Pflichten auf einen Dritten abraten. Ich verweise zu diesem Thema immer auf den ReA, Leo Bock. Was nützt es Pflichten, die einem eigentlich obliegen, an andere zu übertragen, wenn sie sowieso bei einem verbleiben. Wie sagte Herr Bock so schön, die Übertagung von Pflichten hat nur zur Folge, dass der Kreis der Bußgeldempfänger erweitert wird.

Gruß

Udo

Re: Beförderungsvertrag §2 Nr. 1 GGVSEB [Re: GG1] #17877 07.11.2013 09:41
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heido Offline OP
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Hallo GG1,

Antwort auf
das ganze (schriftlich!) vertraglich zu regeln halte ich für sinnvoll.


ja genau, das meine ich auch und da gibt es doch bestimmte Regeln oder Formulierungen die man beachten sollte, damit das ganze dann auch Hieb und Stichfest ist.

Gruß
heido


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