Hallo,
ich persönlich würde von der Delegation von Pflichten auf einen Dritten abraten. Ich verweise zu diesem Thema immer auf den ReA, Leo Bock. Was nützt es Pflichten, die einem eigentlich obliegen, an andere zu übertragen, wenn sie sowieso bei einem verbleiben. Wie sagte Herr Bock so schön, die Übertagung von Pflichten hat nur zur Folge, dass der Kreis der Bußgeldempfänger erweitert wird.
Gruß
Udo