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Vorlauf Luftverkehr #17909 19.11.2013 18:07
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo,

habe für den Luftverkehr eine Gefahrgutsendung gepackt. Hierbei handelt es sich um eine zusammengesetzte Verpackung (4G) mit Gefahrgut der UN-Nr. 1263, Farbe, VG II (20 kg brutto). Für den Straßenverkehr wäre LQ möglich aber nicht für den Transport per Luft. Nun muss ich die Sendung noch mit LKW zum Flughafen bringen. Muss der LKW mit einem 2kg Feuerlöscher ausgerüstet werden und ist es ausreichend wenn ich dem Fahrer das Beförderungsdokument für die Luft mitgebe, mit dem Vermerk "Beförderung gem. 1.1.4.1...ADR"?

Gruß

Udo

Re: Vorlauf Luftverkehr [Re: Udo Freitag] #17910 19.11.2013 18:31
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Muss der LKW mit einem 2kg Feuerlöscher ausgerüstet werden


Nein, da Du nach Kapitel 3.4 fährst und unter 3.4.1 nicht gefordert ist, solltest es aber dem Fahrer sagen, dass er nach Kapitel 3.4 fährt. 2 kg Feuerlöscher bei Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6.

Antwort auf
"Beförderung gem. 1.1.4.1...ADR"?


Der genaue Eintrag lautet: "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1" steht unter 5.4.1.1.7!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.11.2013 18:33.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Vorlauf Luftverkehr [Re: Gerald] #17911 19.11.2013 19:50
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Udo Freitag Offline OP
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Hallo Gerald,

danke für die rasche Antwort. Ich möchte nur eventuellen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen. Güter nach 3.4 sind anhand der Kennzeichnung klar erkennbar. Wenn ich die Luftsendung betrachte, sieht sie wie "Normalgefahrgut" aus und nicht wie LQ. Hoffentlich wird das auch einer Kontrolle als LQ erkannt.

Gruß

Udo

Re: Vorlauf Luftverkehr [Re: Udo Freitag] #17912 19.11.2013 20:16
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Hoffentlich wird das auch einer Kontrolle als LQ erkannt.


Du kannst ja in dem Beförderungspapier mit dem Hinweis "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1" noch auf die Beförderung nach Kapitel 3.4 ADR hinweisen. Ist zwar in Kapitel 3.4 nicht gefordert aber ein Mehreintrag kann nicht verkehrt sein. Dann sollte es in trocknen Tüchern sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Vorlauf Luftverkehr [Re: Gerald] #17913 20.11.2013 11:00
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heido Offline
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Hallo Gerald,

gilt das gleiche auch wenn man Sendungen im Vorlauf für den Seeweg verschickt?

Wir haben genau die gleiche Konstellation (UN NR / Verpackungsgruppe etc.)
nur das wir die Sendung per Spediteur an ein Umschlagslager im Hafen schicken und die Sendung dann auf ein Schiff weiter verladen wird.

Gruß
heido

Re: Vorlauf Luftverkehr [Re: heido] #17914 20.11.2013 13:26
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Guten Tag Allerseits,

im Vergleich zum oben geschilderten Fall, mit einer unterschiedlichen Kennzeichnung, sollte es hier eigentlich überhaupt kein Problem geben, da die LTD-QTY-Mengen von ADR und IMDG-Code harmonisiert sind und die Kennzeichnung identisch ist. Der Vorlauf kann also komplett gemäß Kap. 3.4 ADR/IMDG durchgeführt werden. Für die Seereise ist natürlich eine vollständige IMO-Erklärung und das Packzertifikat erforderlich.

Viele Grüße
Forenseeker


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