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Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: King_Louie_21] #17938 09.12.2013 17:33
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Gerald Offline
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
wenn wir doch noch einen Konsens finden. Mit Deiner Lesart befindest Du Dich in bester Gesellschaft.


Ich habe mich in der letzten Zeit sehr intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Und musste feststellen, das ich mit "meiner Lesart" von 5.1.2.1a)(i) doch etwas falsch gelegen habe. Sorry!!

Wenn der letzte Satz unter 5.1.2.1a) zutrifft und alles ist sichtbar, dann kann die Kennzeichnung entfallen auch das Wort "UMVERPACKUNG". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Mit "UMVERPACKUNG" soll darauf hingewiesen werden, dass die Kennzeichnung innerhalb der Umverpackung den Vorschriften entspricht. Bei der Ausgangslage kann somit die Kennzeichnung entfallen, da alles sichtbar ist. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Anbei noch ein Verpackungsbeispiel, wo es nicht zutrifft, und damit die Kennzeichnung nach 5.1.2.1 zu erfolgen hat.

Manchmal Fragt man sich schon. Warum wird das so kompliziert geschrieben?

Aber nun ist alles klar!

Antwort auf
Eigentlich könnten wir uns doch auch noch an den Verfasser oder den Verlag des von Dir genannten Buchs wenden.


Da hast Du Dir aber viel vorgenommen. Ich habe mir mal die Lehrbücher von den verschiedensten Verlagen angesehen, und hier wirst Du Bilder zum Thema UMVERPACKUNG finden, wo das Gefahrgut auf der Palette mit Folie umwickelt und Kennzeichnung sichtbar, aber mit Aufdruck "UMVERPACKUNG". <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />

Auch wenn es bei mir eine Weile gedauert hat, jetzt ist der Groschen gefallen. Besten Dank dafür.

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18730-Umverpackung4UN1291.JPG (0 Bytes, 3198 Downloads)
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 09.12.2013 17:36.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: Gerald] #17939 22.12.2013 16:24
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King_Louie_21 Offline
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Da hast Du Dir aber viel vorgenommen. Ich habe mir mal die Lehrbücher von den verschiedensten Verlagen angesehen, und hier wirst Du Bilder zum Thema UMVERPACKUNG finden, wo das Gefahrgut auf der Palette mit Folie umwickelt und Kennzeichnung sichtbar, aber mit Aufdruck "UMVERPACKUNG".

Hallo Gerald,

na ja, die Anzahl wird ja wohl überschaubar sein; ich tippe mal auf rund ein Dutzend Bücher. Eines ist aber klar: Selbst durch mehrfaches Wiederholen an verschiedensten Stellen wird dieser Irrglaube weder zur offiziellen Lesart noch um keinen Deut richtiger!

Die Verbreitung von solchem Irrglauben ist sicher nicht förderlich für das Image eines Lehrbuch-Verlags. Den Lesern ist damit schon gleich gar nicht geholfen. Darüber hinaus kann man nur hoffen, dass die Kontrollorgane und deren Ausbilder ihr Wissen aus fundierteren Quellen beziehen.

Wenn Du mir Ross und Reiter, sprich Buch und Autor nennst, dann würde ich mich nicht scheuen, diese Lehrbuch-Verlage freundlich zu fragen, ob sie von ihren Autoren kein zuverlässiges Quellenstudium erwarten. Man bekommt ja ansonsten fast den Eindruck, dass hier blindlings voneinander abgeschrieben wird.

Schöne Grüße.

Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: Gerald] #17940 12.07.2014 15:35
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Hallo Gerald,
hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

im September 2014 wird die Diskussion nochmals eröffnet: Spanien hat einen Antrag zur Klärung der Kennzeichnung von Umverpackungen mit dem Ausdruck "Umverpackung" an die Gemeinsame Tagung RID/ADR/ADN gestellt: OTIF/RID/RC/2014/42

Darin geht es genau um die hier in diesem Thread diskutierten Fragen, und das, obwohl sich die Herbsttagung 2005 der WP.15-Arbeitsgruppe dazu bereits eindeutig geäußert hat. Die damals in Annex 1 des Protokolls auf Seite 16 (TRANS/WP.15/185) für das ADR festgelegte Interpretation der Vertragsstaaten lautet, wie bereits weiter oben zitiert: [color:"blue"]"The phrase «unless the markings ... it only needs to be applied once.» applies to both (i) and (ii)."[/color] Warum man das jetzt wieder aufrollt, verstehe ich nicht ganz. Na ja, vielleicht haben die Spanier diesen Beschluss nicht mehr präsent oder sie wollen absolut sicherstellen, dass die Interpretation für alle drei Verkehrsträger im Binnenland einheitlich ist. Wir werden sehen.

Schöne Grüße.

Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: King_Louie_21] #17941 12.07.2014 19:02
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
dass die Interpretation für alle drei Verkehrsträger im Binnenland einheitlich ist.


Ich denke mal, hier liegt wahrscheinlich genau das Problem. Wir hatten in unserem Thread das Problem. wie ist es nun gemeint. Spanien will wahrscheinlich, es so geschrieben haben, das es eindeutig ist.

Das war ja bei den Absatz 5.5.3.1.4 genauso. Vor einem Jahr als Änderung beschlossen, Antrag von Österreich und Spanien zu Silvester 2013, nach den tödlichen Unfällen in Deutschland und Kanada und Streichung des neuen Absatzes 5.5.3.1.4 am 21.03.2014 auf der Gemeinsamen Tagung.

Nun liegt in Deutschland die Verantwortung nach GGVSEB §18 Abs.1 (8) beim Absender bzw. nach §21 Abs.1 (5) beim Verlader.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.07.2014 19:04.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: Gerald] #17942 12.07.2014 19:35
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Hallo Gerald,
hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

nur, damit kein Missverständnis auftritt: Die Kennzeichnung mit der Aufschrift "Umverpackung", um die es bislang in diesem Thread gegangen ist, wäre aus meiner Sicht eine Verpackerpflicht (§ 22 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 2 Nr. 1 bzw. § 22 Abs. 3 Nr. 1 GGVSEB).

Eine Frage stellt sich mir in diesem Zusammenhang, die ich an die Runde weitergeben möchte: Hat der Verpacker in der Binnenschifffahrt bei der Verwendung von Umverpackungen nach Abschnitt 5.1.2 ADN keine Pflichten? Im § 22 GGVSEB findet sich dazu jedenfalls nichts.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 12.07.2014 19:59.
Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: King_Louie_21] #17943 12.07.2014 21:33
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Hallo King_Louie_21,

Antwort auf
wäre aus meiner Sicht eine Verpackerpflicht


Das ist schon klar.

Aber in den Antrag von Spanien geht es ja, um die Interpretation, ob sich der Absatz nach Unterabsatz (ii) sowohl auf (i) und (ii) bezieht.

Antwort auf
Hat der Verpacker in der Binnenschifffahrt bei der Verwendung von Umverpackungen nach Abschnitt 5.1.2 ADN keine Pflichten?


Da hast Du recht, auch ich konnte im §22 GGVSEB nichts finden, denn einen Absatz (4) Der Verpacker in der Binnenschifffahrt hat die Vorschriften über ... gibt es NICHT. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: heido] #17944 22.04.2015 09:48
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Hallo zusammen,

eine themenverwandte Frage hierzu: wir nutzen betriebsintern Metallkisten als Umverpackung für zugelassene Kisten/Kanister/ und begrenzte Mengen. Kann die Kennzeichnung "UMVERPACKUNG" auf der Metallkiste verbleiben, wenn die Gefahrzettel entfernt wurden?
Ich würde ja sagen, weil es keine Gefahrenkennzeichnung darstellt.

Danke!

Gruß

Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: tree787] #17945 22.04.2015 12:31
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heido Offline OP
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Hallo tree787,

das sollte kein Problem darstellen. Mir ist nichts bekannt, dass man auf seine Umverpackung keinen Aufkleber aufbringen darf der die Umverpackung als Umverpackung kennzeichnet.

Gruß
heido

Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: tree787] #17946 22.04.2015 14:04
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Gandalf Offline
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Hallo tree787,
also betriebsintern könnt ihr das natürlich so machen. Die Frage ist doch, was genau da befördert wird. Die Gefahrzettel habt ihr entfernt, weil keine Gefahrgutbeförderung. Was aber ist mit dem Arbeitsschutz/Chenikalienrecht und der internen Gefahrstoffkennzeichnung? Was passiert im Falle eines betriebsinternen Unfalls?
Gruß Gandalf

Re: Kennzeichnen mit Aufkleber Umverpackung? [Re: Gandalf] #17947 23.04.2015 10:07
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tree787 Offline
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Hallo,

die Gefahrzettel werden entfernt, sobald das Gefahrgut aus der Metallkiste entnommen wurde. Es handelt sich dabei um gefahrstoffrechtlich gekennzeichnete und baumartzugelassene Kanister, in Kisten verpackte begrenzte Mengen und auch "normal" verpacktes Gefahrgut in zusammengesetzten Verpackungen. Die Behältnisse sind alle gefahrstoffrechtlich gekennzeichnet.
Ich denke, wir werden so verfahren, dass der Schriftzug "UMVERPACKUNG" und die Ausrichtungspfeile dauerhaft auf der Metallkiste verbleiben und nur die Gefahrzettel getauscht werden.

Eine abschließende Frage hierzu: spricht etwas gegen magnetische Gefahrzettel, die wir uns selbst anfertigen oder müssen diese (noch) fester an der Außenverpackung angebracht sein? Unter 5.2.1 ADR finde ich hierzu nichts.

Gruß

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