Hallo Gefahrgutkollegen/innen,
mir ist keine Regelung bekannt, die das Benutzten von Antirutschmatten vorgibt.
Natürlich sind sie hilfreich. Es kommt immer darauf an, was in welcher Menge geladen wird. Bei formschlüssiger Ladungssicherung ist auch wichtig, welche Kräfte die Bordwände überhaupt aushalten können. Anhand einer Berechnung kann ich dann ermitteln, ob die Antirutschmatten in Verbindung mit dem Formschluss ausreichen oder noch extra gesichert werden muss ( zum Beispiel durch Niederzurren etc. ).
Gruß Wolfgang