Wenn ich mir den Abs. 6.8.2.1.14 ADR so ansehe, dann würde ich mal unverbindlich darauf tippen, dass hier der Überdruck gemeint ist, heißt es doch weiter unten: "Wenn der Zahlenwert des Mindestberechnungsdrucks (Überdruck) angegeben ist, [...]"
Berechnungen auf Basis des absoluten Drucks würden außerdem aus meiner Sicht zu Ergebnissen führen, die sich nur schwer mit dem rationalisierten Ansatz in Abs. 4.3.4.1.2 ADR in Einklang bringen ließen, wonach an G-codierte Tanks die geringsten Anforderungen gestellt werden. Der geforderte Sicherheitsstandard steigt gemäß dem Berechnungsdruck in folgender Reihenfolge: G --> 1,5 --> 2,65 --> 4 --> 10 --> 15 --> 21 bar
Schöne Grüße.
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P.S. King Louie freut sich immer über Bananen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 06.12.2013 22:58.